Schweiz

Das gilt ab dem 1. Oktober im Strassenverkehr

Ab Oktober

Mildere Strafen für Raser – was neu gilt im Strassenverkehr

30.09.2023, 06:23 Uhr
· Online seit 30.09.2023, 06:17 Uhr
Mit den neuen Massnahmen im Strassenverkehrsgesetz gibts mildere Strafen für Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei – aber auch für Raser. Auch Personen mit dem «grünen L» können sich mehr erlauben. Das sind die Änderungen im Strassenverkehrsgesetz.
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Ab dem 1. Oktober setzt der Bundesrat die neuen Massnahmen des Strassenverkehrsgesetzes in Kraft. Die Landesregierung hat das Paket Mitte August in einer Sitzung besprochen. Zuvor hatte das Parlament Anpassungen beschlossen.

Folgende Änderungen treten ab Oktober in Kraft:

Gerichte erhalten mehr Ermessensspielraum bei Raserdelikten

Bisher gab es für Raserdelikte eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Gerichte erhalten neu aber mehr Ermessensspielraum und können die Strafe verkürzen. Damit will der Bund «die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen und unnötige Härten vermeiden», wie es in einer Mitteilung des Bundesamts für Strassen (Astra) heisst.

Die Änderung ist beispielsweise relevant, wenn die Täterin oder der Täter noch unbescholten ist. Zudem ist auch ein Führerausweisentzug von einem Jahr anstelle von zwei Jahren möglich.

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Weniger Führerausweisentzüge bei «grünem L»

Inhaberinnen und Inhaber des Führerausweises auf Probe, dem «grünen L», werden ebenfalls milder bestraft. Bei leichten Widerhandlungen können Personen mit dem «grünen L» ihren Ausweis neu behalten.

Die Probezeit wird ab Oktober nur dann verlängert, wenn das «grüne L» wegen mittelschwerer und schwerer Widerhandlungen entzogen wird. Zudem verfällt der Probeausweis, wenn die Täterin oder der Täter eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung begeht.

Neue Regelungen für Polizei, Sanität & Co.

Der Bund mildert Strafen für Polizei-, Feuerwehr-, Sanitäts- oder Zollfahrzeuge bei unverhältnismässigen Verkehrsregelverletzungen während «taktisch notwendiger Dienstfahrten».

Neu beurteilen die Behörden die Differenz zur Geschwindigkeit, die für die Fahrt angemessen wäre. Zuvor galt die auf den Tafeln signalisierte Höchstgeschwindigkeit.

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Ordnungsbussen gehen neu auch direkt an Unternehmen

Die Polizei kann Ordnungsbussen neu direkt an «juristische Personen» in Rechnung stellen. Bei juristischen Personen handelt es sich laut dem Rechtslexikon «Lexwiki» in der Regel um Unternehmen wie AGs, GmbHs oder aber auch um Vereine und Stiftungen.

Die neue Regel gilt, wenn Unternehmen der Polizei nicht mitteilen, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verstosses gelenkt hat. Ordnungsbussen sind in der Regel Bussen bis 300 Franken, der Bund hat diese in einem Katalog aufgelistet.

(log)

veröffentlicht: 30. September 2023 06:17
aktualisiert: 30. September 2023 06:23
Quelle: Today-Zentralredaktion

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