So weit darf das Fussballfieber gehen

· Online seit 01.06.2016, 07:02 Uhr
Die Vorfreude für die EM steigt und steigt. Viele Fussball-Fans feiern zu Hause und kommen nicht selten in Konflikt mit den Vorschriften der Vermieter. Darf man denn auf dem Balkon grillieren? Gilt denn nun die Nachtruhe ab 22 Uhr? Und wie ist das mit den Fahnen über dem Balkon? Der Mieterverband klärt auf.
Leila Akbarzada
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«Ob EM, WM oder sonstige Sportveranstaltungen - jeden Sommer gibt es gewisse Nachbarschaftskonflikte», sagt Ruedi Spöndlin, Rechtsberater beim Mieterverband Deutschschweiz. Auch wenn die meisten Leute, die sich nicht so sehr für Fussball interessieren, sehr tolerant sind, gibt es doch immer wieder Streitereien zwischen Nachbarn oder zwischen Nachbar und Vermieter. Dann kommt der Mieterverband für die Beratung zum Einsatz.

Der Grill als Provokation

Am meisten Beschwerden und Anfragen gehen beim Mieterverband wegen Grilladen ein. Es kursiert auch Gerüchte, dass das Grillieren auf dem Balkon verboten ist. Rechtlich ist das jedoch nicht möglich. «Der Vermieter darf kein Grillverbot im Mietvertrag verankern», sagt Spöndlin. Das sei ein zu grosser Eingriff in die Freiheit des Mieters. Während der EM sind häufige Grilladen des Fussball-begeisterten Nachbarn zu erwarten, gerade, wenn das Wetter mitspielt.

Es steht also jedem frei, auf dem Balkon zu grillieren. Spöndlin räumt jedoch ein, dass es «nicht gerade ideal» ist, auf dem Balkon zu grillieren, gerade mit Holzkohle. «Man sollte darauf achten, dass man nicht allzuviel Rauch produziert. Sonst werden die Nachbarn so richtig eingeräuchert», sagt Spöndlin. Wer es nicht lassen könne, solle wenigstens sparsam sein mit Anzündemittel. Und darauf achten, dass man nicht zu viel Fett auf die Holzkohle tropfen lasse. «Das produziert einen unglaublichen Rauch.»
Also nicht so:

Und diese Kombi wird dem Nachbarn schon gar nicht gefallen:

Seit es jetzt aber diese Einweggrills gibt, habe sich das Grill-Problem vor allem auf die Stadt verlagert. «Die Leute grillieren vermehrt auf öffentlichen Plätzen. In Parks beispielsweise kommt es immer mal wieder vor, dass Teile des Rasens abbrennen», sagt Spöndlin.

Fahnen über dem Balkon: Kein Problem!

Viele Fussball-Fans wollen ihre Liebe zum Klub mit Fahnen über dem Balkon zum Ausdruck bringen. «Auch hier gibt es keine rechtliche Grundlage für ein Verbot», sagt Spöndlin. Der Vermieter könne ein Fahnen-Verbot in den Mietvertrag aufnehmen, dieses sei aber nur gültig, wenn es einen sachlichen Grund dafür gebe. «Wenn man neben dem Rathaus lebt und gerade ein Staatsempfang stattfindet, dann kann man natürlich nicht gerade seine Wäsche heraushängen», sagt Spöndlin mit einem Schmunzeln.

Toleranz gegenüber Fans anderer Klubs

Fahnen können jene, die nicht Fans der betreffenden Mannschaft sind, provozieren. Das sei aber nicht das Problem desjenigen, der die Fahne raushängt. «Man muss etwas tolerant sein. Es gehört zu den Persönlichkeitsrechten, dass man sich mit einer Fahne zu seinem Klub bekennt. » Es gehe natürlich nicht, dass man dem Nachbarn mit der Fahne die Sicht verdeckt. «Wenn der Nachbar nun aber Fan einer anderen Mannschaft ist und sich deswegen an der Fahne stört, dann ist das sein Problem.»

Probleme mit Fahnen kennt der Mieterverband eher aus dem politischen Kontext: Bei der 1:12-Initiative, die im November 2013 abgelehnt wurde, haben zahlreiche Mieter entsprechende Fahnen über den Balkon oder das Fenstersims gehängt. Damals wollten viele Vermieter diese Praxis verbieten.

Nachtruhe gilt wie immer

Viele EM-Spiele beginnen erst abends um 21 Uhr. Der Schlusspfiff und entsprechende Jubel fallen dann wohl nach der offiziellen Nachtruhezeit um 22 Uhr an. Und jetzt? «Es ist klar: die Gesetze werden wegen der EM nicht aufgehoben, von daher gilt die Nachtruhe ab 22 Uhr», sagt Spöndlin. Aber wenn im ganzen Quartier oder auf der Strasse noch gefeiert werde, mache es wenig Sinn, wenn man von einem einzelnen Mieter verlangt, punkt 22 Uhr ruhig zu sein. «Es ist ein bisschen Augenmass gefragt, und zwar von allen Seiten: Fans, Nachbarn, Vermieter und Polizei».

veröffentlicht: 1. Juni 2016 07:02
aktualisiert: 1. Juni 2016 07:02

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