Strafverfahren im Fall Arbon Energie eingestellt
Nach umfassenden Ermittlungen kommt die Abteilung Wirtschaftsdelikte der Staatsanwaltschaft Bischofszell zum Schluss, dass den Beschuldigten keine zu Unrecht erfolgten Vermögensbezüge nachgewiesen werden können. Dies teilt die Behörde am Dienstag in einem Communiqué mit. «Vielmehr gelangt die Staatsanwaltschaft zur Auffassung, dass die Entschädigungen nachvollziehbar geschuldet waren», heisst es in der Mitteilung weiter. Das am 21. September 2015 eröffnete Strafverfahren werde deshalb eingestellt.
Eröffnet wurde das Strafverfahren aufgrund eines Schreibens vom 5. August, in welchem die Arbon Energie AG drei ehemalige Organe der ungetreuen Geschäftsbesorgung beschuldigte. Im Zeitraum zwischen Dezember 2010 und Dezember 2014 sollen in diversen Fällen hauptsächlich als Prämien verbucht Entschädigungszahlungen an die beschuldigten Personen ausbezahlt worden sein, wodurch der Arbon Energie AG ein Schaden in der Gesamthöhe von etwa 220'000 Franken entstanden sei.
Laut der Staatsanwaltschaft Bischofszell ist die Einstellungsverfügung noch nicht rechtskräftig.