Suissephone wegen unlauterem Wettbewerb verurteilt

27.03.2017, 15:24 Uhr
· Online seit 27.03.2017, 15:15 Uhr
Die Telekomfirma Suissephone ist im Tessin wegen Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin hat einen Strafbefehl erlassen. Das Unternehmen hat gegen den Entscheid Einsprache erhoben.
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Im August 2012 hatten die Westschweizer und Tessiner Konsumentenorganisationen FRC und ACSI gegen Suissephone Communications Strafanzeige erstattet. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens sei die Tessiner Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen, dass das Unternehmen sich gesetzeswidrig verhalten habe, teilte die Stiftung für Konsumentenschutz SKS am Montag mit.

Opfer waren hauptsächlich ältere Menschen mit einem Swisscom-Abonnement, die plötzlich und unbeabsichtigt ein für sie ungünstiges Suissephone-Abo hatten. Nach Angaben der SKS missachtete Suissephone den Sterneintrag im Telefonbuch, wandte aggressive Verkaufsmethoden an und verhielt sich unfair, in dem es Verwechslungen absichtlich herbeiführte.

In dem Verfahren wurden Beschwerden von Kunden aus der ganzen Schweiz zusammengefasst. Suissephone hat den Entscheid ans Bezirksgericht Bellinzona weitergezogen, wie die SKS schreibt.

Suissephone muss sich nicht zum ersten Mal vor der Justiz verantworten. Im Juni 2015 hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Zivilklage vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich eingereicht. Unter Mitwirkung des Handelsgerichts wurde schliesslich ein Vergleich abgeschlossen. Darin verpflichtete sich Suissephone, den Sterneintrag im Telefonbuch zu respektieren und ihre Identität in den telefonischen Kontakten klar auszuweisen.

Laut einer Schätzung der Swisscom gibt es in der Schweiz jeden Tag 600'000 unerwünschte Anrufe. Die Swisscom bietet seit letztem November ihren Festnetzkunden unter dem Namen «Callfilter» eine Funktion an, um solche Anrufe zu blockieren.

veröffentlicht: 27. März 2017 15:15
aktualisiert: 27. März 2017 15:24
Quelle: SDA

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