Unnötiges Kreiselfahren - erklärt in GIFs

15.07.2017, 15:53 Uhr
· Online seit 15.07.2017, 14:17 Uhr
Die Polizei München musste sich vergangene Woche mit einer mühsamen Frage abmühen. Ein Twitter-User fragte, wie oft man um den Kreisel fahren dürfe, bevor man bestraft werde. Die Antworten der Münchner Polizei sind grandios. Auch die Kapo St.Gallen nimmt die Frage mit Humor.
Fabienne Engbers
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Wer hat sich diese Frage noch nicht gestellt: Wie oft darf ich legalerweise um einen Kreisel herumfahren? Via Twitter hat ein Münchner mit der Polizei Kontakt aufgenommen und wollte diese lebenswichtige Frage beantwortet haben. Die Münchner Polizei liess sich nicht lumpen.

Dumme Fragen fordern dumme Antowrten

Erstmal fragte die Polizei, warum man überhaupt mehrmals um einen Kreisel fahren wollen würde.

Und dann wird's interessant. Ein User findet, die Polizei sollte Fragen nicht mit Gegenfragen beantworten...

Die Polizei antwortet ernst gemeint: Irgendwann könnte die OWI ‹Unnützes hin und herfahren› greifen. Ein superschlauer Münchner antwortet schlagfertig:

Poliei München startet durch

Und dann lässt die Polizei München ihre Gif-Künste spielen:

Eine Userin kommt dann aber doch wieder auf das eigentliche Thema, die Kreiselfahrten, zu sprechen. Sie fragt, ob sie nun zwanzig Mal um den Kreisel fahren dürfe, oder ob das zu viel sei. Wenn sie sich verfahre, würde sie ja schliesslich auch mehrere Kilometer durch die Gegend tuckern.

Die Auflösung folgt zum Schluss

Dann twittert die Polizei die tatsächliche Auflösung, wiederum mit einem Gif, ist ja klar.

Der Gif-Spielchen zwischen Usern und der Polizei geht noch ein wenig weiter. Die Informationslage ist nun aber allen klar.

St.Gallen hat kein Problem mit exzessiven Kreiselfahrern

Im Kanton St.Gallen wird, wie in Deutschland auch, unnötiges Umherfahren bestraft. «Dafür kann man verzeigt werden», bestätigt Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen.

Auf unsere Nachfrage, wie viele Male man um den Kreisel fahren muss, bevor man eine Busse bekommt, sagt er: «512 Mal» und lacht. «Nein, Scherz. Gesetzlich ist keine Zahl festgehalten, es kommt auf die Situation an. Wenn man eine Ausfahrt verpasst, kann man unbesorgt nochmals um den Kreisel, um die Ausfahrt beim nächsten Mal zu erwischen», sagt Krüsi. Die Polizei setzt auf den gesunden Menschenverstand der Bürger.

Wilde Umherfahrten werden nicht toleriert

Bis anhin kennt die Kantonspolizei St.Gallen keine Fälle, in denen jemand verzeigt wurde, weil er zu oft um einen Kreisel gefahren ist. Toleriert werden solche Schabernack-Aktionen allerdings nicht. «Würde jemand mit quietschenden Reifen oder hupend und schreiend zehn Mal um einen Kreisel fahren, würden wir ihn natürlich anhalten», sagt Hanspeter Krüsi. Zusätzlich zum unnötigen Umherfahren müsste der Fahrer dann auch mit einer Busse wegen unnötigen Lärms rechnen.

Alles klar?

 

veröffentlicht: 15. Juli 2017 14:17
aktualisiert: 15. Juli 2017 15:53
Quelle: enf

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