Unnötiges Kreiselfahren - erklärt in GIFs
Wer hat sich diese Frage noch nicht gestellt: Wie oft darf ich legalerweise um einen Kreisel herumfahren? Via Twitter hat ein Münchner mit der Polizei Kontakt aufgenommen und wollte diese lebenswichtige Frage beantwortet haben. Die Münchner Polizei liess sich nicht lumpen.
Dumme Fragen fordern dumme Antowrten
Erstmal fragte die Polizei, warum man überhaupt mehrmals um einen Kreisel fahren wollen würde.
Wieso sollte man?
— Polizei München (@PolizeiMuenchen) 7. Juli 2017
Und dann wird's interessant. Ein User findet, die Polizei sollte Fragen nicht mit Gegenfragen beantworten...
— pRiNz lUcKy kEleVrA (@Schnarchomat) 7. Juli 2017
Die Polizei antwortet ernst gemeint: Irgendwann könnte die OWI ‹Unnützes hin und herfahren› greifen. Ein superschlauer Münchner antwortet schlagfertig:
Man fährt ja aber nur hin, nicht her! pic.twitter.com/EZXzSulEIc
— Bepp (@zideshowbob) 7. Juli 2017
Poliei München startet durch
Und dann lässt die Polizei München ihre Gif-Künste spielen:
— Polizei München (@PolizeiMuenchen) 7. Juli 2017
Eine Userin kommt dann aber doch wieder auf das eigentliche Thema, die Kreiselfahrten, zu sprechen. Sie fragt, ob sie nun zwanzig Mal um den Kreisel fahren dürfe, oder ob das zu viel sei. Wenn sie sich verfahre, würde sie ja schliesslich auch mehrere Kilometer durch die Gegend tuckern.
— Polizei München (@PolizeiMuenchen) 7. Juli 2017
Die Auflösung folgt zum Schluss
Dann twittert die Polizei die tatsächliche Auflösung, wiederum mit einem Gif, ist ja klar.
20 Mal im Kreis fahren = unnötig = Kann Bußgeld nach sich ziehen. Einfach den direkten Weg zum Ziel nehmen! ;-) pic.twitter.com/UtdA2aIqPv
— Polizei München (@PolizeiMuenchen) 7. Juli 2017
Der Gif-Spielchen zwischen Usern und der Polizei geht noch ein wenig weiter. Die Informationslage ist nun aber allen klar.
St.Gallen hat kein Problem mit exzessiven Kreiselfahrern
Im Kanton St.Gallen wird, wie in Deutschland auch, unnötiges Umherfahren bestraft. «Dafür kann man verzeigt werden», bestätigt Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen.
Auf unsere Nachfrage, wie viele Male man um den Kreisel fahren muss, bevor man eine Busse bekommt, sagt er: «512 Mal» und lacht. «Nein, Scherz. Gesetzlich ist keine Zahl festgehalten, es kommt auf die Situation an. Wenn man eine Ausfahrt verpasst, kann man unbesorgt nochmals um den Kreisel, um die Ausfahrt beim nächsten Mal zu erwischen», sagt Krüsi. Die Polizei setzt auf den gesunden Menschenverstand der Bürger.
Wilde Umherfahrten werden nicht toleriert
Bis anhin kennt die Kantonspolizei St.Gallen keine Fälle, in denen jemand verzeigt wurde, weil er zu oft um einen Kreisel gefahren ist. Toleriert werden solche Schabernack-Aktionen allerdings nicht. «Würde jemand mit quietschenden Reifen oder hupend und schreiend zehn Mal um einen Kreisel fahren, würden wir ihn natürlich anhalten», sagt Hanspeter Krüsi. Zusätzlich zum unnötigen Umherfahren müsste der Fahrer dann auch mit einer Busse wegen unnötigen Lärms rechnen.
Alles klar?