Verurteilter IS-Unterstützer in Türkei an Einreise gehindert

26.07.2017, 16:10 Uhr
· Online seit 26.07.2017, 15:16 Uhr
Ein Iraker, der vom Bundesstrafgericht wegen der Unterstützung des IS verurteilt worden ist und den die Schweizer Behörden ausweisen wollen, hat versucht, in die Türkei auszureisen. Weil er dort abgewiesen wurde, ist er in die Schweiz zurückgekehrt.
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Das Bundesamt für Polizei fedpol bestätigte am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda einen entsprechenden Bericht der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Der Bund». «Uns war die freiwillige Ausreise im vorliegenden Fall bekannt», teilte Sprecherin Lulzana Musliu mit.

Weshalb diese schliesslich nicht gelang, dazu äusserte sich die Behörde nicht konkret, sondern hielt lediglich allgemein fest: «Wird einer Person die Einreise in ein Land verweigert, wird sie gemäss internationaler Standards an den Abflugort zurückgeschickt.» Jedes Land könne Einreisen ausländischer Personen gestützt auf ihre gesetzlichen Grundlagen verweigern. Einreiseverbote müssten gegenüber dem Abflugort weder bekanntgegeben noch begründet werden.

Damit kommen verschiedene Ursachen für die Rückweisung des Irakers in der Türkei infrage. So könnte er den ausländischen Behörden aufgrund der Veröffentlichung seines Strafurteils oder aufgrund von Anfragen im Rahmen von Rechtshilfe- oder Strafverfahren bekannt gewesen sein.

Klar ist, dass der Iraker kürzlich seine Beschwerde an den Bundesrat - die höchste Instanz - gegen eine Ausweisung zurückgezogen hat. Zuvor hatte er sich durch alle Instanzen gegen seine Ausweisung aus der Schweiz gewehrt.

Das fedpol ist für den Vollzug der rechtskräftig gewordenen Ausweisung verantwortlich. Am vergangenen Montag schrieb die Behörde auf Anfrage, es stelle sich die Frage, ob die Rahmenbedingungen für eine Ausweisung im vorliegenden Fall erfüllt seien.

Geprüft wird, ob eine Person effektiv in ihren Heimatstaat ausgeschafft werden kann und darf - die Schweiz muss ihre völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Konkret dürfen der betroffenen Person im Heimatstaat nach der Ausweisung weder Todesstrafe noch Folter noch andere Formen unmenschlicher Behandlung noch Bestrafung drohen. Das sieht das Non-Refoulement-Prinzip vor. Jeder Fall wird daher einzeln überprüft.

Die Schweizer Behörden beschäftigen sich bereits seit einiger Zeit mit der sogenannten Schaffhauer IS-Zelle, zu der auch der Iraker gehört hatte. Er war im März 2016 vom Bundesstrafgericht zusammen mit zwei weiteren Angeklagten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Im Juli 2016 hatte der im Kanton Aargau wohnhafte Mann seine Strafe bereits abgesessen, wegen guter Führung und weil ihm die Untersuchungshaft angerechnet wurde. Das fedpol hatte darauf die Ausweisung des Irakers beantragt, weil er nach Ansicht des Amts «die innere und äussere Sicherheit der Schweiz» gefährde.

Die Ausweisung von sogenannten Gefährdern in ihr Heimatland sei im Interesse der Schweiz, schrieb das fedpol am Mittwoch. «Wir stehen mit verschiedenen Herkunftsländern in Kontakt - auch mit dem Irak.» Im Februar hätten Gespräche mit einer Delegation aus dem Irak stattgefunden. Im Rahmen dieses Treffens sei neben Fragen der Migration auch der Vollzug von Ausweisungen in den Irak besprochen worden.

Darüber hinaus erarbeitet fedpol nach eigenen Angaben ein Gesetzespaket zu präventiv-polizeilichen Massnahmen ausserhalb des Strafverfahrens, um den Massnahmenkatalog gegenüber Gefährdern zu erweitern. Darin wird unter anderem die Reisedokumentensperre oder Meldepflicht besprochen.

veröffentlicht: 26. Juli 2017 15:16
aktualisiert: 26. Juli 2017 16:10
Quelle: SDA

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