Was können Air Berlin-Kunden tun?

· Online seit 13.09.2017, 14:07 Uhr
Bei den Air Berlin-Passagieren liegen die Nerven blank. Schon wieder fallen Flüge aus, betroffen sind auch solche von und nach Zürich. Die Hoffnung auf Entschädigung ist zwar klein, aber nicht verloren.
Vanessa Kobelt
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Startet mein Flieger überhaupt? Muss ich mich um eine Alternative kümmern? Bekomme ich mein Geld zurück? Mit solchen Fragen müssen sich Air Berlin-Kunden derzeit herumschlagen. Die insolvente Fluggesellschaft hat wegen Krankmeldungen zahlreicher Piloten erneut 32 Flüge gestrichen, drei davon ab Zürich. Wer selbst einen Air Berlin-Flug gebucht hat, sollte ein paar Dinge beachten.

Flug checken

Air Berlin empfiehlt seinen Kunden, vor der Fahrt zum Flughafen im Internet zu schauen, ob der Flug ausfällt oder verspätet ist (www.airberlin.com/fluginfo). Wer seinen Flug im Reisebüro gebucht hat, kann auch dort um Auskunft bitten. Dies geht jedoch nur ein paar Tage vor dem Flug-Termin. Ist der Reisetermin zum Beispiel erst nächste Woche, kann man nur abwarten, sagt Walter Kunz, Geschäftsführer vom Schweizer Reiseverband. «In der jetzigen Lage der insolventen Air Berlin ist es schwierig, eine Prognose zu machen.»

Passagiere könnten leer ausgehen

Fällt der Flug tatsächlich aus, muss man sich auch selbst um eine Reise-Alternative kümmern, sagt Walter Kunz. Ausser man hat im Reisebüro gebucht. In diesem Fall hat der Reiseveranstalter den schwarzen Peter und muss sich darum kümmern, dass die Urlauber befördert werden. Auch Hoffnung auf Entschädigung gibt es vor allem für diejenigen, die im Reisebüro gebucht haben. Die anderen könnten leer ausgehen. «Man muss damit rechnen, dass man sein Flugticket verliert. Eine Rückerstattung wird es bei dieser angespannten Lage kaum geben», sagt Walter Kunz.

Beschwerde einreichen

Trotzdem sollte man sich wehren, findet Cécile Thomi vom Konsumentenschutz: «Wenn man gezwungen ist, ein neues Ticket zu kaufen, sollten die zusätzliche Kosten bei Air Berlin zurückgefordert werden». Airberlin weist auf seiner Homepage auf ein Beschwerdeformular hin, mit dem Kunden eine Entschädigung für Flugausfälle oder Verspätungen verlangen können. «Auch alle anderen zusätzlichen Kosten die enstehen, können geltend gemacht werden, insgesamt bis zu 600 Euro».

Für Flüge, die nach dem 14. August – dem Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung – verspätet sind oder ausfallen, verspricht die Airline auf ihrer Internetseite Entschädigungen.

veröffentlicht: 13. September 2017 14:07
aktualisiert: 13. September 2017 14:07
Quelle: kov

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