Zoff wegen «illegaler Wahlwerbung» mit Hund

22.03.2016, 20:53 Uhr
· Online seit 22.03.2016, 20:40 Uhr
Auf den Wahlplakaten für die Grossratswahlen im Kanton Thurgau posiert der FDP-Politiker Matthias Gehring mit seiner Hündin. Deshalb droht im jetzt eine Anzeige. Denn: Ohne Bewilligung mit einem Tier zu werben ist illegal.
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Mit dem Wahlplakat zusammen mit seiner Hündin, will Matthias Gehring Sympathien gewinnen. Bei Einigen, hat er damit genau das Gegenteil bewirkt. Ein Zuschauer des Ostschweizer Fernsehens TVO prüft zusammen mit Tierschützern eine Anzeige. Dies, weil der Kantonsratskandidat für die Wahlwerbung keine Bewilligung hat. «Der gewerbsmässige Handel mit Tieren und das Verwenden lebender Tiere zur Werbung bedürfen einer Bewilligung», heisst es im Tierschutzgesetz (Art. 13).

Gehring wehrt sich gegen Vorwürfe

Matthias Gehring ist anderer Meinung. Er zitiert eine Fachinformation des Tierschutzes: «Ebenfalls Bewilligungspflichtig ist die Verwendung von Tieren, zu Film- oder Fotoaufnahmen, sofern die Tiere dazu aus ihrem üblichen Umfeld entnommen oder speziell auf die Aufnahmen vorbereitet werden». Weder das eine noch das Andere sei der Fall, betont der 37-Jährige. «Das ist mein Hund und die Fotos sind in einem privaten Rahmen entstanden und nicht in einem Umfeld, dass meine Hündin nicht gewohnt ist».  Er habe seinem Haustiere ja auch nicht die Pfoten angemalt oder ihm ein Schleiffchen umgebunden.

Stiftung: Busse von bis zu 10'000 Franken droht

Trotzdem hätte es eine Bewilligung gebraucht, ist die Stiftung Tier im Recht überzeugt. «Werbung mit Tieren, ohne entsprechende Bewilligung ist ein Straftatbestand und kann theoretisch mit bis zu 10'000 Franken gebüsst werden», sagt Andreas Rüttimann, Rechtswissenschaftlicher Mitarbeiter der Stiftung. So eine hohe Busse werde für so ein Vergehen natürlich nicht ausgesprochen, aber Matthias Gehring müsse mit einer Busse rechnen.

SVP-Nationalrat wurde wegen Zottel-Werbung gebüsst

Vor fast 10 Jahren gab es einen ähnlichen Fall: SVP-Nationalrat Ernst Schibli stellt der SVP seine Ziege Zottel, für Wahlwerbung zur Verfügung. Ebenfalls ohne Bewilligung. Er musste deshalb 50 Franken Busse zahlen. Ein Betrag den Matthias Gehring sicher verkraften könnte. Der Kantonsratskandidat will aber kämpfen, sollte es tatsächlich zu einer Anzeige kommen. «Ich werde das ausfechten», sagt er gegenüber TVO. Für den Thurgauer ist deshalb auch klar: die Werbung mit Hund bleibt hängen.

veröffentlicht: 22. März 2016 20:40
aktualisiert: 22. März 2016 20:53
Quelle: red

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