Neue Details zum Fall Rupperswil

23.01.2018, 10:24 Uhr
· Online seit 23.01.2018, 09:36 Uhr
Im Prozess zum Vierfachmord von Rupperswil AG werden zwei psychiatrische Gutachter befragt. Ein 34-jähriger Schweizer muss sich sich ab dem 13. März vor dem Bezirksgericht Lenzburg wegen mehrfachen Mordes verantworten.
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Die auf vier Tage angesetzte Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Mobilen Polizei in Schafisheim statt. Der erste Verhandlungstag beginne mit der Befragung von zwei Gutachtern, teilte das Generalsekretariat der Gerichte Kanton Aargau am Dienstag mit.

Die Staatsanwaltschaft gab zwei psychiatrische Begutachtungen des Mannes in Auftrag. Dies bestätigten die Justizbehörden nun erstmals. Mindestens zwei unabhängige Gutachten sind notwendig, damit ein Gericht gegen einen Täter eine lebenslängliche Verwahrung aussprechen kann.

Angeklagte wird befragt

Der Angeklagte muss wegen mehrfachen Mordes mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe rechnen. Die Staatsanwaltschaft wird ihren Strafantrag im Laufe der Verhandlung stellen. Der Angeklagte soll gemäss Zeitplan des Gericht im Verlauf der Verhandlung befragt werden.

Der Mann, der in Rupperswil unweit des Tatortes gewohnte hatte, befindet sich seit Ende Dezember 2016 im vorzeitigen Strafvollzug. Der Schweizer ist auch wegen mehrfacher räuberischer Erpressung, mehrfacher Geiselnahme, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher sexueller Nötigung, Brandstiftung sowie mehrfacher strafbarer Vorbereitungshandlungen angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigt den Angeklagten zudem der mehrfachen Pornografie. Die Untersuchungsbehörden fanden auf den beschlagnahmten elektronischen Geräten des Mannes umfangreiches kinderpornografisches Material.

Pornografisches Material aus dem Internet

Dieses hatte er aus dem Internet heruntergeladen. Es gebe keine Hinweise darauf, dass sich der Beschuldigte vor der Tat in Rupperswil jemals in sexueller Absicht einem Kind genähert habe, teilte die Staatsanwaltschaft früher mit.

Bei den Opfern des brutalen Vierfachmordes handelt es sich um eine 48-jährige Frau, deren Söhne im Alter von 13 und 19 Jahren sowie um die 21-jährige Freundin des älteren Sohnes. Der Täter verging sich am jüngeren Sohn. Ein vorsätzlich gelegter Brand im Haus sollte die Spuren verwischen.

Mittels Fingerabdruck überführt

Der Angeklagte wurde am 12. Mai 2016 - 146 Tage nach dem Gewaltverbrechen - in einem Kaffee in Aarau verhaftet. Zwei Stunden nach der Verhaftung war der Mann eindeutig mittels Fingerabdruck mit der Tat in Verbindung gebracht worden.

Bei der ersten Einvernahme gestand er den Vierfachmord. Der Mann wurde nach seiner Verhaftung im Gefängnis zunächst während Monaten rund um die Uhr überwacht, um einen Suizid zu verhindern.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte, der in der Nähe des Tatorts wohnte, hatte sich am frühen Morgen des 21. Dezember 2015 Zutritt zum Haus der Familie verschafft und die vier anwesenden Personen in seine Gewalt gebracht.

Täter verlangte Geld

Er bedrohte den 13-jährigen Sohn und zwang die Frau, ihren 19-jährigen Sohn und dessen 21-jährige Freundin zu fesseln und zu knebeln. Auch der jüngere Sohn wurde danach gefesselt.

Dann verlangte der Täter von der Frau, dass sie Geld beschafft. An Bankomaten in Rupperswil und Wildegg hob sie rund 1000 Euro und 10'000 Franken ab. Nach der Rückkehr ins Haus wurde auch die Frau gefesselt.

Kehlen durchschnitten und Opfer angezündet

Danach verging sich der Täter am jüngeren Sohn. Zuletzt tötete der Täter seine Geiseln, indem er ihnen die Kehle durchschnitt. Er zündete die Opfer mit Brandbeschleuniger an und verschwand unerkannt aus dem Haus. Die Tötungen und die Brandlegung waren von Anfang an geplant.

Die Tatwaffe, ein Küchenmesser, konnte nie gefunden werden. Der Beschuldigte gab an, er habe das Messer unmittelbar nach der Tat in Geschenkpapier eingewickelt und in der Stadt Aarau in einem öffentlichen Abfalleimer entsorgt.

Die weiteren Ermittlungen ergaben gemäss Staatsanwaltschaft keine Hinweise, welche darauf schliessen liessen, dass eine Drittperson in die Tat involviert war oder von der Tat wusste. Es sei somit davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt habe.

veröffentlicht: 23. Januar 2018 09:36
aktualisiert: 23. Januar 2018 10:24
Quelle: SDA

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