Korrektes Gesuch hätte Marijas Ausschaffung verhindert

18.02.2017, 14:51 Uhr
· Online seit 18.02.2017, 11:10 Uhr
Wäre das Gesuch für die Au-Pair-Stelle in Liechtenstein beim ersten Anlauf korrekt eingereicht worden, hätte Marija Milunovic’ Ausschaffung nach Serbien verhindert werden können. Das sagt Thomas Zwiefelhofer, Innenminister des Fürstentums Liechtenstein. Stattdessen wäre Marija heute Au-Pair bei einer liechtensteinischen Familie.
Stephanie Martina
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Am Dienstag wurde die 17-jährige Marija Milunovic nach Serbien ausgeschafft. Damit ist auch der Traum von der Au-Pair-Stelle in Liechtenstein vorerst geplatzt, die ihr in Aussicht gestellt wurde. Ausschlaggebend dafür, dass Marija ausgeschafft wurde, ist laut Thomas Zwiefelhofer, Regierungschef-Stellvertreter des Fürstentums Liechtenstein, ein fehlerhaft eingereichtes Gesuch. «Wenn beim ersten Gesuch, das Ende letzten Jahres eingereicht wurde, alle Vorschriften eingehalten worden wären, wäre es vermutlich seit mehreren Wochen bearbeitet und Frau Milunovic wäre bereits in Liechtenstein.»

Das Gesuch enthielt jedoch mehrere Mängel, wie Zwiefelhofer gegenüber RadioL sagt. Er habe vor über einem Jahr den Rechtsanwalt von Marija kontaktiert und ihn auf die Möglichkeit einer Au-Pair-Stelle in Liechtenstein hingewiesen, um Marija und ihrer Mutter zusätzliche Zeit zu verschaffen. «Ich habe dann jedoch länger nichts mehr gehört.» Er habe bereits damals darauf hingewiesen, dass ein eingereichtes Gesuch ganz normal nach der Liechtensteiner Rechtslage behandelt werden würde. Das bedeute, dass alle Anforderungen erfüllt und alle Formalitäten eingehalten werden müssen.

Ende 2016 sei das erste Gesuch eingereicht worden, dieses sei jedoch mangelhaft gewesen, weshalb es zurückgeschickt wurde. Kurz vor der Einreichung des zweiten Gesuchs fand die Ausschaffung statt.

Keine Abstimmung der Schweizer und Liechtensteiner Behörden

Wie RadioL berichtet, stand Zwiefelhofer in Kontakt mit den St.Galler Behörden und den Vertretern der liechtensteinischen Familie, die Marija eine Au-Pair-Stelle angeboten hat. Auf die Frage, warum die St.Galler Behörden nicht auf die Entscheidung des Liechtensteiner Ausländer- und Passamts gewartet hätten, sagt Zwiefelhofer: «Dass die St.Galler auf die Liechtensteiner Behörden warten, hätte bedingt, dass man sich in diesem Fall gegenseitig aufeinander abstimmt. Das ist jedoch nicht üblich. Weil das Au-Pair-Gesuch von Marija nach einem Standard-Verfahren durchgeführt wurde, haben die St.Galler Behörden es vermutlich auch nicht näher mitverfolgt.»

Noch nichts verloren

«Ich gehe davon aus, dass wenn Marija Milunovic und ihre Angehörigen und Vertreter alle vorgeschriebenen Formalitäten einhalten, einer Au-Pair-Stelle weiterhin nichts im Weg steht», sagt Zwiefelhofer. Er vermutet jedoch, dass es schwierig sein dürfte, in Serbien die nötigen Dokumente zu beschaffen.

Zwiefelhofer betont auch, dass diese Au-Pair-Stelle nur eine Übergangslösung dargestellt hätte, da sie auf ein Jahr beschränkt gewesen wäre. «Marija Milunovic hätte ein Jahr mehr Zeit gehabt, mit ihrer Mutter in der Schweiz eine Zukunft aufzubauen. Zudem wäre sie bis dahin volljährig gewesen.»

veröffentlicht: 18. Februar 2017 11:10
aktualisiert: 18. Februar 2017 14:51
Quelle: red.

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