Heiden: Bundesgericht bestätigt Urteil

· Online seit 01.03.2019, 18:05 Uhr
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung eines 53-Jährigen, der in Heiden einen Vater erstochen hatte. Es stützt somit das Urteil des Obergerichts des Kantons Appenzell Ausserrhoden.
Praktikant FM1Today
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Eine Pöbelei im Jahr 2015 zwischen zwei Söhnen endete in einem heftigen Streit zwischen ihren Vätern. Der eine erstach den anderen mit dem Küchenmesser. Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Bundesgericht lehnte eine Beschwerde gegen das Urteil der Vorinstanz ab.

Aussprache eskaliert

Die Tat wurde im Frühling vor vier Jahren in Heiden begangen. Einige Jugendliche prügelten sich am Vorabend der Tat. Der Sohn des Täter erzählte seinem Vater davon. Am nächsten Tag trafen sich die Beteiligten auf dem Schulhausplatz von Heiden zur Aussprache. Dabei kamen einige Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern. Doch die Aussprache verlief nicht wie geplant. Zwei Väter beschimpften und beleidigten sich heftig. Die Situation eskalierte und es kam zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung. Der 53-Jährige, ein Kosovare, zückte ein Küchenmesser und verletzte damit den anderen, einen 54-Jährigen Serben, tödlich.

Nicht aus Notwehr gehandelt

Das Ausserrhoder Obergericht verurteilte den Familienvater im Herbst 2016 zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren. Der Täter wehrte sich gegen das Urteil. Der zuständige Staatsanwalt sagt im  TVO-Beitrag: «Der Mann behauptet, die Tat sei Notwehr gewesen, weil er gewürgt worden sei.» Jedoch verstricke sich der 53-Jährige in Widersprüche und die Staatsanwalt habe keine Anhaltspunkte, dass der Mann tatsächlich gewürgt worden ist. Die Familie kannte sich seit vielen Jahren, berichtet der TVO-Reporter. Der Täter habe sich bei den Verhandlungen mehrmals entschuldigt.

Das Bundesgericht bestätigte im Februar 2019 das Strafmass der Vorinstanz. Auch bei diesen Verhandlungen beharrte der Beschuldigte darauf, aus Notwehr gehandelt zu haben. Die Beschwerde wurde abgelehnt, weil der Vater «weitgehendst seine im Berufungsverfahren verworfene Sichtweise der Dinge» wiederholte, schreibt die Nachrichtenagentur SDA. Der Täter muss für neun Jahre ins Gefängnis.

veröffentlicht: 1. März 2019 18:05
aktualisiert: 1. März 2019 18:05
Quelle: lou

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