OK-Mitglied griff in Vereinskasse

· Online seit 07.11.2017, 22:28 Uhr
Ein ehemaliges OK-Mitglied des Schwägalp-Schwinget hat im Oktober den Rücktritt aus seinen Ämtern bekannt gegeben. Im Schreiben war von persönlichen und gesundheitlichen Gründen die Rede. Nun stellt sich heraus, dass dessen Abgang aufgrund eines Fehlverhalten erfolgt ist.
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St.Galler Tagblatt/Alexandra Pavlovic

«Fehlverhalten im Schwägalp-OK» - mit diesen Zeilen hat am Dienstagabend das Organisationskomitee (OK) des Schwägalp-Schwinget eine brisante Medienmitteilung auf der Homepage schlussgang.ch publiziert. Wie daraus hervorgeht, soll ein ehemaliges OK-Mitglied Gelder aus dem Verein für sich verwendet haben.

Der Beschuldigte war als Leiter Ressort Finanzen im Vorstand des Vereins Schwägalp-Schwinget sowie im OK Schwägalp-Schwinget tätig. Aus diesen Ämtern ist er bereits im April per sofort zurückgetreten. Mit einem Schreiben vom 22. Oktober gab das ehemalige OK-Mitglied zudem seinen Rücktritt als Obmann der Eidgenössischen Schwingerveteranen-Vereinigung, sowie als Revisor der Eidgenössischen Schwingerhilfskasse bekannt. Argumentiert wurde mit persönlichen und gesundheitliche Gründen.

Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft

Dies stimmte so nicht. Wie es nun im Communiqué des OK Schwägalp-Schwinget heisst, hatte das ehemalige OK-Mitglied bei den Konten des Vereins Einzelunterschrift. Dem Mann war es somit möglich im Jahre 2016 Mittel des Vereins unberechtigt für sich zu verwenden. «Wegen dieses durch eine Revision festgestellten Fehlverhaltens wurde das ehemalige Mitglied aufgefordert, seinen sofortigen Rücktritt als Finanzchef und OK-Mitglied einzureichen.» Dieser Aufforderung sei der Beschuldigte nachgekommen. Er habe auch den finanziellen Schaden des Vereins vollständig ersetzt und bei der Staatsanwaltschaft eine Selbstanzeige gemacht.

Der Verein Schwägalp-Schwinget verzichtet laut Mitteilung auf eine Beteiligung am Strafverfahren. Der Aufforderung, aus allen Gremien des gesamten Eidgenössischen Schwingerverbandes zurückzutreten, sei der Beschuldigte ebenfalls nachgekommen.

Kein ehrenvoller Abgang

Der Verein Schwägalp-Schwinget hat über den Rücktritt des Beschuldigten als Finanzchef im April via eigene Homepage informiert. Der Vereinspräsident Niklaus Hörler hat weiter die obersten Funktionäre der Trägerverbände Appenzell und Toggenburg sowie des Nordostschweizerischen und Eidgenössischen Schwingerverbandes über den Fall in Kenntnis gesetzt. Der Verein Schwägalp-Schwinget hält abschliessend fest, dass das ehemalige OK-Mitglied den finanziellen Schaden ersetzt und die strafrechtliche Verantwortung für sein Verhalten übernommen hat. «Leider konnte er wegen seines Fehlverhaltens keinen ehrenvollen Abgang von der Schwinger-Bühne nehmen.»

Dieser Artikel erschien am 7. November zuerst auf Tagblatt Online.

veröffentlicht: 7. November 2017 22:28
aktualisiert: 7. November 2017 22:28

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