Beschwerde gegen Doppelspurausbau
Die SBB kann nicht wie geplant mit dem Ausbau der Doppelspur beginnen, obwohl sie das zweite Gleis dringend benötigen würde. Das zweite Gleis sei notwendig, um Kapazitätsengpässe auf der Strecke zwischen St.Gallen und St.Margrethen zu entschärfen, schreibt der Kanton St.Gallen. Durch die Beschwerde werden die Züge bis auf unbestimmte Zeit weiterhin sehr voll sein.
Am 23. September 2016 wurde die Beschwerde gegen die Plangenehmigungsverfügung beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Sobald eine rechtskräftige Plangenehmigung vorläge, würde die SBB zusammen mit dem Kanton St.Gallen, der Stadt Rorschach und dem Bundesamt für Verkehr BAV den neuen Bautermin und den Einführungszeitpunkt einer Angebotsverbesserung festlegen. Diese Termine sind nun abhängig von der Verfahrensdauer.