Medizin studieren in St. Gallen
Um dem Ärzte-Nachwuchsmangel zu begegnen, will die Regierung «alles daran setzen, unter Beteiligung des Kantonsspitals und der Universität (HSG) neue Studienplätze in Humanmedizin in St.Gallen» zu realisieren. Dies sagte Gesundheitsdirektorin Heidi Hanselmann am Dienstag beim Medienempfang der Regierung.
Entscheid des Bundesrats richtungsweisend
Die nötigen Mittel für den Aufbau eines «Medical Master St.Gallen» sind im Aufgaben- und Finanzplan 2017-2019 des Kantons vorgesehen. 2016 stünden richtungsweisende Entscheide an, sagte Hanselmann. So entscheide der Bundesrat Anfang März über einen Kredit von 100 Millionen Franken für den Aufbau von Medizin-Studienplätzen.
Von diesen Millionen soll der Kanton St.Gallen profitieren. Im kommenden September prüft der Ausschuss Hochschulmedizin der Schweizerischen Hochschulkonferenz alle eingereichten Gesuche für zusätzliche Studienplätze. Definitive entscheide sollen Anfang 2017 fallen.
Pläne auch in Luzern und Tessin
Pläne für eigene Medizin-Studiengänge haben neben St.Gallen auch Luzern und das Tessin. In St.Gallen studiert ein Projektteam derzeit drei Varianten. Bereits seien «intensive Gespräche mit anderen Universitäten» über mögliche Kooperationen am Laufen, sagte die St.Galler Gesundheitsdirektorin.
Grosses Potenzial
Das Potenzial für ein Humanmedizin-Studium in St.Gallen sei gross: Das Kantonsspital sei das sechstgrösste Zentrumsspital der Schweiz und ein anerkanntes Lehrspital. Und die Universität (HSG) punkte in den Bereichen Gesundheitsmanagement, -ökonomie, -recht, Informationstechnologie und Ethik.
Vergleiche zeigen laut Hanselmann, dass Spitäler in Universitätsstädten mit eigenem Medizinstudium leichter Nachwuchspersonal rekrutieren können. St.Gallen habe heute mit 42 Prozent einen relativ grossen Anteil an ausländischen Spital-Fachkräften.
Ausbildungspflicht für Spitäler
Neben dem «Medical Master» will St. Gallen auch die Ausbildung in den nicht-universitären Gesundheitsberufen fördern. So sind seit Anfang Jahr alle Betriebe auf der kantonalen Spitalliste verpflichtet, Aus- und Weiterbildung anzubieten. Spitäler mit zu wenig Auszubildenden müssen Ausgleichzahlungen leisten.