Mutter missbraucht vierjährige Tochter
Das Paar unterhielt laut Anklageschrift der St.Galler Staatsanwaltschaft eine sogenannte BDSM-Beziehung - eine Sado-Maso-Beziehung. Der Frau kam der devote Part zu, sie unterschrieb eine «Seelenurkunde», mit der sie sich versklavte und die Erziehung ihrer Tochter in die Hände des deutschen Liebhabers legte.
Gemäss Anklageschrift begann sie danach sexuelle Handlungen mit ihrem Kind vorzunehmen, die Bilder davon sendete sie ihrem Liebhaber. Die Mutter habe ihr vier- bis fünfjährige Tochter zur Sexsklavin ihres Liebhabers erziehen wollen, schreibt die Staatsanwaltschaft. Sie habe die Tochter ihm hörig und gefügig machen wollen. Die ausgebildete Kindererzieherin zeigte ihrer Tochter Pornofilme und liess sie ein Hundehalsband tragen. Der Liebhaber konnte den Missbrauch laufend via Chat mitverfolgen und Anweisungen erteilen.
Kindsvater ist hilflos
Der Vater hatte das Drama als hilfloser Zuschauer erlebt. Die Mutter hatte sich nach kurzer Ehe von ihm getrennt und die Tochter mit sich genommen. «Ich konnte meine Tochter nur noch sehr unregelmässig sehen. Meine Ex machte, was sie wollte», sagt der Vater zu «Blick».
Bei ihrem Vater zu Besuch, verhält sich das kleine Mädchen immer eigenartiger. «Sie lachte nicht, wirkte apathisch und verängstigt und versteckte sich in ihrem Zimmer», sagt der Vater zu «Blick». Als der Vater sich dann bei der Kesb meldete, wurde er gefragt, ob er seine schweren Vorwürfe belegen könne. «Das war der Punkt, Belege gab es nicht, die Kesb ging der Sache nicht nach.»
Mutter arbeitet als Prostituierte
In der Zwischenzeit arbeitete die Mutter als Prostituierte und liess das Mädchen mehrmals über Nacht alleine zu Hause, um sich in der Stadt St.Gallen mit Freiern zu treffen. Beim Liebhaber in Deutschland, der gemäss «Blick» selber ein Kind hat, fanden die Behörden umfangreiches pornografisches Material mit Gewaltszenen.
Die St.Galler Staatsanwaltschaft fordert für die Mutter eine Verurteilung wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfacher Pornografie und Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht und als Sanktion eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.
Für den Mann beantragt die Staatsanwaltschaft Schuldsprüche wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind und mehrfacher Pornografie einen Freiheitsentzug von fünf Jahren.
Bei beiden soll eine ambulante Massnahme durchgeführt werden. Ihnen soll für die Dauer von zehn Jahren jede berufliche und organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, untersagt werden, wie das «Tagblatt» schreibt.
Bis zum Urteil gilt für beide Angeklagten die Unschuldsvermutung.