Sorry-Gutscheine für HSG-Studenten
Dies, weil die Prüfung beim ersten Anlauf aus alten Musterlösungen bestand, die im Internet abrufbar waren.
Banknoten für die Studierenden?
Als die Studenten am Donnerstagabend den Prüfungssaal für die Wiederholungsprüfung betraten, entdeckten sie auf den Tischen etwas Unerwartetes. «Es sah von Weitem wie ein Geldnötli aus», sagt Bachelorstudent Pascal*, dem die Situation zunächst «etwas suspekt» schien.Bei näherem Hinsehen entpuppte sich die vermeintliche Banknote als 20-Franken-Büchergutschein. Dieser war einem Brief beigelegt, in dem sich der verantwortliche Professor Thomas Geiser und Instituts-Direktor Vito Roberto an die von der Wiederholungsprüfung betroffenen Studierenden richten. Der Gutschein sei als «kleiner Ausgleich für diese Unannehmlichkeit» zu verstehen.
Universität bezahlt die Büchergutscheine
Die Kosten von 3700 Franken für die Gutscheine würden von der Universität als «letztlich verantwortliche Arbeitgeberin» bezahlt, bestätigt diese auf Nachfrage von FM1Today. Es handle sich dabei um eine «aussergewöhnliche Massnahme, da auch der Vorfall aussergewöhnlich war». Die erzwungene Wiederholung der Prüfung löste Proteste bei den Studierenden aus.Den Entschuldigungsbrief wertet Student Pascal zwar als gut gemeinte Geste, der «Schaden» sei aber bereits angerichtet: «Sinnvoller als ein Büchergutschein wäre weniger Vorlesungsstoff im neuen Semester gewesen. Wir haben jetzt zwei Wochen verpasst, weil wir uns auf die Prüfung konzentrieren mussten.»
Der Assistent ist schuld
In einem Brief vom 16. Februar forderte die Studentenschaft der HSG eine «interne Untersuchung» des Vorfalls. Marius Hasenböhler, Kommunikationsverantwortlicher der Uni, erklärt: «Die Untersuchung zeigte, dass der mit der Vorbereitung der Prüfung betraute Assistent auf eine alte Prüfung zurückgriff.» Dies habe der verantwortliche Dozent «nicht realisiert» und dass die Musterlösung im Internet verfügbar war, sei «weder dem Dozenten noch dem Assistenten» bekannt gewesen. Die Uni St. Gallen verspricht, die Richtlinien zur Qualitätssicherung im Prüfungswesen zu überprüfen und anzupassen.
*Name geändert.