Ostschweiz
Thurgau

Fall U. K.: Kühe und Schweine wurden geschlachtet

Fall U. K.: Kühe und Schweine wurden geschlachtet

15.08.2017, 17:02 Uhr
· Online seit 15.08.2017, 16:44 Uhr
Zwei Drittel der Kühe und rund ein Drittel der Schweine vom Hof von U. K. aus Hefenhofen wurden geschlachtet. Die Pferde bleiben laut der Armee aber am Leben. Ausserdem teilt der Kanton Thurgau mit, dass er die Vorkommnisse untersuchen lässt.
Sandro Zulian
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Ab Donnerstag können Tiere des Skandalhofs in Hefenhofen gekauft werden. Einige der Tiere, die dem Tierquäler U. K. abgenommen wurden, sind allerdings bereits tot. Dies geht aus einer Mitteilung von Tierschützer und Präsident des «Vereins gegen Tierfabriken» (VgT), Erwin Kessler, hervor. Er hatte sich beim Kanton erkundigt, wie es den abtransportierten Kühen, Pferden und Schweinen geht.

Kühe und Schweine eingeschläfert

«Kühe, Schweine, Schafe und Ziegen gingen zu einem Viehhändler. Dabei wurden sie auch auf ihre Verwendbarkeit geprüft und tierärztlich auf ihre Gesundheit abgeklärt», schreibt der Thurgauer Kantonstierarzt Paul Witzig auf Anfrage des Tierschützers. Alle übrigen Tiere seien sofort zum Verkauf freigegeben worden. Allerdings mussten einige der Nutztiere aus gesundheitlichen Gründen eingeschläfert werden: «Zwei Drittel der Kühe wurden aus wirtschaftlichen Gründen geschlachtet.» Auch einige der Schweine, die dem Hof in Hefenhofen lebend entkommen sind, konnten nicht mehr gerettet werden: «Rund ein Drittel der Schweine wurde ebenfalls der Schlachtung zugeführt, weil die Tiere zum Beispiel unter Nabelbrüchen, Hodenbrüchen oder Krytorchismus litten».

Pferde wurden aufgepäppelt

Was die Pferde anbelangt, schreibt Witzig: «Der Käufer verpflichtet sich, das Pferd nicht zum Verwendungszweck der unmittelbaren Schlachtung zu erwerben.» So solle sichergestellt werden, dass die überlebenden Pferde des Hofs nicht sofort getötet werden. Das bestätigt auch Oberst Jürg Liechti, Kommandant des Kompetenzzentrums Veterinärdienst und Armeetiere. Gemäss seiner Einschätzung geht es den Pferden gut: «Der allgemeine Zustand dieser 93 Pferde ist im Moment gut. Sie sind alle gesund.» Es gebe nur vier Pferde, welche kleinere Verletzungen hätten. Auch der äussere Zustand der Hefenhofener Pferde sei wieder sehr schön anzusehen: «Wir haben alle Pferde tipptopp geputzt und frisiert.» Die Hufe seien ausgeschnitten worden und die Tiere hielten sich jeden Tag auf der Weide auf.

Es gibt keine offizielle Liste

Eine offizielle Bestandesliste der Armee, welche das «St.Galler Tagblatt» gefunden zu haben meint, gibt es nicht, sagt Liechti auf Anfrage. «Am Donnerstag, morgens um neun Uhr, werden bei uns Dokumente aufgelegt, welche die Pferde beschreiben.» Darin stehe auch, wie viel jedes einzelne Pferd wert ist. Das Ziel des Verkaufs sei, für alle Pferde einen Platz zu finden, wo sie langfristig bleiben können. «Der Kanton Thurgau will zukünftige Besitzer finden, die das sicherstellen können», sagt Liechti. Ferner gehe es nicht darum, einen riesigen Erlös aus dem Verkauf der Tiere herauszuschlagen. «Der Kanton will die Tiere nach bestem Wissen und Gewissen verkaufen.» Es liege beim Kanton Thurgau, Klauseln im Verkaufsvertrag einzubauen, die Tiere in Zukunft in ihrer neuen Heimat zu besuchen und den Gesundheitszustand zu kontrollieren.

Pferde können nicht an Metzger verkauft werden

«Ein Verkauf an einen Metzger geht nicht», sagt Liechti. Dies wolle weder der Kanton Thurgau noch sonst jemand, weiter seien die Tiere gerade erst prophylaktisch entwurmt worden: «Die Absetzfrist des Medikaments gegen Würmer muss eingehalten werden. So kommt eine Schlachtung ohnehin nicht in Frage.»

Regierungsrat setzt externe Untersuchungskommission ein

Unterdessen hat der Regierungsrats des Kantons Thurgau entschieden die Vorfälle rund um den Tierquäler U. K. von einer externen Untersuchungskommission untersuchen zu lassen. «Die Kommission hat den Auftrag, den Vollzug des Tierschutzgesetzes im Kanton Thurgau systematisch zu analysieren sowie Reformvorschläge auszuarbeiten», heisst es in einer Mitteilung. Das Ziel sei es, das Tierschutzgesetz konsequent durchzusetzen sowie allfällige Lücken im Vollzug aufzudecken. Durch die fachliche und juristische Aufarbeitung soll weiteres Tierleid vermieden werden.

Ausserdem wird der Regierungsrat morgen Mittwoch vor dem Grossen Rat zu den Vorkommnissen Stellung nehmen.

veröffentlicht: 15. August 2017 16:44
aktualisiert: 15. August 2017 17:02
Quelle: saz

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