Zwei Schläger von Kreuzlingen verurteilt
Der Fall sorgte schweizweit für Schlagzeilen. Die zwei Männer griffen, gefilmt von Überwachungskameras 2009, in der SBB-Unterführung in Kreuzlingen zwei Gleichaltrige an und traktierten diese mit Faustschlägen sowie Fusstritten Die Opfer erlitten leichte bis mittelschwere Verletzungen.
Das Bezirksgericht verurteilte sie zunächst wegen versuchter schwerer und vollendeter einfacher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von 24 (bedingt) und 30 Monaten (teilbedingt; sechs Monate sind zu vollziehen).
Bundesgericht verneint Tötungsabsicht
In einem ersten Berufungsverfahren verschärfte das Obergericht die Strafen von 24 auf 30 Monate (teilbedingt) für den einen und von 2,5 auf 4,5 Jahre (unbedingt) für den anderen Angeklagten. Beim zweiten Täter ging es von versuchter vorsätzlicher Tötung und versuchter schwerer Körperverletzung aus.
Beide Angeklagten zogen das Urteil vor das Bundesgericht. Dieses kam zur Auffassung, eine Tötungsabsicht lasse sich nicht beweisen. Zudem seien die Strafen auch angesichts der einer Vorverurteilung gleichkommenden medialen Berichterstattung zu hoch.
Obergericht bestätigt Urteil
In einer zweiten Runde verurteilte das Obergericht im Dezember 2015 den einen Mann wegen versuchter schwerer sowie einfacher Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Den anderen Angeklagten bestrafte es wegen versuchter schwerer Körperverletzung in zwei Fällen zu 30 Monaten, davon sechs Monate bedingt. Hinzu kommt gemäss Mitteilung des Gerichts beim zweiten Angeklagten eine bedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken und eine Busse von 3000 Franken wegen mehrfacher grober Verkehrsregelverletzung und Fahrens in fahrunfähigem Zustand.
Laut Mitteilung ist der dritte Beteiligte seit längerem mittels Strafbefehl rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse verurteilt.
(red)