11 Jahre ins Gefängnis wegen Vatermord
Das Bezirksgericht hatte als erste Instanz eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen Totschlags verhängt. Seiner Ansicht nach war der Schuss unter grosser seelischer Belastung abgegeben worden. Das Obergericht hat nun sowohl bei der Qualifikation als auch beim Strafmass strenger geurteilt.
Der junge Mann hatte sein Leben lang unter dem desinteressierten, ihn ständig demütigenden Vater gelitten. Am 31. März 2015 eskalierte eine Auseinandersetzung. Der Sohn griff zur Waffe des Vaters und tötete ihn mit einem Schuss in den Kopf. Nach der Tat stellte er sich der Polizei.
Der Staatsanwalt hatte einen Schuldspruch wegen Mordes und eine Bestrafung mit 14 Jahren Freiheitsentzug gefordert. Der Verteidiger hatte vor der ersten Instanz auf Wunsch seines Mandanten eine zehnjährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung verlangt, eine Einstufung als Totschlag aber als möglich erachtet. Vor Obergericht hatte er eine Bestätigung des ersten Urteils beantragt.