Bildungswesen will Kopftuch-Richtlinie

24.01.2018, 12:41 Uhr
· Online seit 24.01.2018, 12:22 Uhr
Im Dezember hatte das Walliser Parlament die Kopftuch-Initiative der SVP für ungültig erklärt. Die Dienststelle für Unterrichtswesen schlägt in einem Bericht nun vor, dem Umgang mit Kopftüchern an Schulen vorübergehend mit einer Richtlinie zu klären.
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Die Volksinitiative der SVP wollte jegliche Kopfbedeckungen an Schulen verbieten. Der Walliser Grosse Rat erklärte die Initiative im Dezember für ungültig - dennoch verlangten mehrere Fraktionen eine grundsätzliche Debatte zum Tragen eines Kopftuches an der Schule.

Der Bericht berücksichtige die unterschiedlichen Meinungen, liess Jean-Philippe Lonfat, Chef der Dienststelle für Unterrichtswesen, verlauten. Eine Richtlinie wäre demnach die beste Lösung. Mehrere Westschweizer Kantone hätten diesen Weg bereits gewählt. Zudem könne sie innert einigen Wochen ausgearbeitet werden.

Die Richtlinie - oder eventuell die Verordnung - müsste pragmatische und ausdiskutierte Lösungen bringen. Das Tragen eines religiösen Symbols dürfe kein Hindernis für die Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern sein. Zudem sei die Verhüllung des Gesichts nicht erlaubt. Unabhängig davon müssten die Schüler allen Kursen folgen, die im Stundenplan eingetragen seien.

Der Bericht fordert eine Rechtsgrundlage, die es der Schulleitung unter bestimmten Umständen erlaubt, ein Schleierverbot auszusprechen. Eine Teilrevision des Gesetzes sei jedoch keine Lösung. Dies daure mindestens zwei Jahre, was viel zu lange sei.

Der Kanton müsse aber bei der Totalrevision seines Gesetzes über die öffentliche Bildung vorwärts machen. In diesem Zusammenhang werde er auch über Kopftücher in der Schule Gesetze erlassen können.

Die SVP Unterwallis kritisiert den Bericht. Dieser gehe in die Gegenrichtung zu dem, was die Motion vorsehe. Anstelle eines Verbots für das Tragen eines Schleiers in der Schule gehe es jetzt um die Rechtmässigkeit des Kopftuchs in der Schule. Die Partei werde ihren Kampf für die Initiative weiterführen und dessen Rechtmässigkeit vor dem Bundesgericht bestätigen lassen.

veröffentlicht: 24. Januar 2018 12:22
aktualisiert: 24. Januar 2018 12:41
Quelle: SDA

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