Genf erstattet archäologische Güter an Italien zurück
Die Rückführung geht auf ein internationales Rechtshilfegesuch zurück, wie die Genfer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Die italienischen Behörden hatten die Schweiz im März 2014 kontaktiert, weil sie die archäologischen Fundstücke in den Zollfreilagern vermuteten.
Bei einer Hausdurchsuchung der Genfer Staatsanwaltschaft wurden zwei aussergewöhnliche Sarkophage aus Terrakotta im etruskischen Stil gefunden. Der eine stellte eine liegende Frau dar, der andere einen liegenden Mann.
Weitere Untersuchungen förderten Vasen, Büsten, Fresken und viele kultische Objekte zum Vorschein. Die archäologischen Fundstücke stammen vermutlich aus den heutigen Regionen Latium und Umbrien, die früher von den Etruskern bevölkert wurden, wie ein italienischer Expert feststellte. Über den Wert der Güter wurden keine Angaben gemacht.
Die für Kulturgut zuständige Polizei in Rom konnte einige Objekte auch mit laufenden Untersuchungen zu Grabräubern abgleichen. Die Kisten mit den antiken Fundstücken wurden auf den Namen einer Offshore-Gesellschaft in den Zollfreilagern deponiert.
Sie wurden nach Angaben der Genfer Staatsanwaltschaft aus Grossbritannien nach Genf gebracht, von einem «früher sehr bekannten Kunsthändler». Sein Name sei bereits in mehreren Kunsthandels-Affären aufgetaucht. In Genf selber zieht der Fall kein Strafverfahren nach sich.