Partyfüchse pfeifen auf das Tanzverbot

· Online seit 14.04.2017, 11:29 Uhr
Wer im Thurgau an Ostern feiern will, steht oftmals vor einem Problem: Das immer noch bestehende Tanzverbot sorgt dafür, dass es keine Feste gibt. Der Turnverein Hörhausen wehrt sich dagegen und organisiert eine Osterparty, mit der er das Gesetz umgeht.
Fabienne Engbers
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Der Ostersonntag ist einer der höchsten Feiertage der christlichen Kirche. Das Tanzverbot, das an diesem Tag gilt, wurde in frühen Zeiten erlassen, um die Leute daran zu erinnern. Heute hat die Kirche viel Einfluss verloren, doch das Tanzverbot bleibt in manchen Kantonen bis heute bestehen. So auch im Thurgau. Seit 25 Jahren organisiert der Turnverein Hörhausen daher einen Ostertanz, der erst um Mitternacht beginnt und umgeht damit das Tanzverbot.

«Fest beginnt ‹uf ein Chlapf›»

Dass sie mit ihrer Party nahe an der Gesetzesgrenze agieren, ist den Veranstaltern bewusst. «Wir öffnen zwar bereits um 23 Uhr die Türen, die Party beginnt aber erst um Mitternacht», sagt Elmar Germann vom TV Hörhausen. Damit gelingt es dem Verein, das Tanzverbot auszuhebeln. Dass die Party erst so spät beginnt, schadet der Stimmung laut Elmar Germann nicht. «Die Leute sind da und um Mitternacht beginnt das Fest ‹uf ein Chlapf›, das ist einer der Höhepunkte.»

Tanzverbot gilt nicht für Ostermontag

Im «Gesetz über die öffentliche Ruhe» sind die Tage festgehalten, an denen im Kanton Thurgau ein Tanzverbot besteht. Dazu gehören unter anderem auch der Karfreitag und der Ostersonntag. Verboten sind laut Gesetzestext insbesondere öffentliche Filmvorführungen, Schaustellungen und Theateraufführungen, öffentliche Versammlungen, Umzüge und Konzerte nicht-religiöser Art, sowie Schiessübungen und Sportveranstaltungen. Diese Regelung schliesst demnach auch Tanzveranstaltungen ein. Am Ostermontag ist laut Gesetzt lediglich «die angemessene Ruhe nicht zu stören», wie dies auch an jedem anderen Sonntag im Jahr gilt. Eine Party ist am Ostersonntag also verboten, am Ostermontag jedoch erlaubt.

Bewilligung ist nicht nötig

Somit schrammen die Hörhauser mit ihrem Ostertanz knapp an der Gesetzesgrenze vorbei. Entgegen der Erwartungen ist das Fest für die Polizei und die Gemeinde kein Problem, obwohl es dafür eine Bewilligung bräuchte. «Bisher haben wir nie Probleme gehabt», sagt Elmar Germann. «Die Gemeinde freut sich eher, dass in unserem kleinen Dorf etwas organisiert wird.» Der TV Hörhausen informiert die Gemeinde jedes Jahr, dass sie wieder einen Ostertanz organisieren. «Da dass schon lange so reibungslos läuft, brauchen wir keine Bewilligung.»

Auch bei der Kantonspolizei Thurgau zeigt man sich gelassen. «Grundsätzlich haben wir mit Veranstaltungen erst etwas zu tun, wenn sich jemand bei uns darüber beschwert», sagt Daniel Meili, Mediensprecher der Kantonspolizei Thurgau. Der Ostertanz ist somit auch für die Polizei bis anhin noch kein Problem gewesen.

In der Schweiz gibt es momentan noch einzelne Kantone, in denen ein Tanzverbot besteht. Nebst dem Thurgau sind dies unter anderem die Kantone Glarus, Uri, Obwalden und Appenzell Innerrhoden. Im Kanton St.Gallen gilt das Tanzverbot beschränkt, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und mit weniger als 500 Personen sind gestattet.
veröffentlicht: 14. April 2017 11:29
aktualisiert: 14. April 2017 11:29
Quelle: enf/stm

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