Whatsapp-Warner sollen nicht mehr bestraft werden

· Online seit 26.09.2017, 18:17 Uhr
Per Whatsapp oder Facebook vor Polizeikontrollen zu warnen, kann im Kanton St.Gallen teuer zu stehen kommen. Dies hat sie SVP auf den Plan gerufen. Mit einer Motion verlangt sie, das Strassenverkehrsgesetz zu ändern.
Angela Mueller
Anzeige

Seit 2011 verbietet das Strassenverkehrsgesetz öffentliche Warnungen vor Polizeikontrollen. Die St.Galler Strafbehörden verfolgen dieses Delikt und sprachen in letzter Zeit Bussen von bis zu 850 Franken aus. Dies gilt sowohl für Warnungen über Facebook als auch über Whatsapp. Die St.Galler Staatsanwaltschaft wird ab Gruppen von über 30 Mitgliedern aktiv.

Keine gesetzliche Grundlagen

Nun mischt sich die SVP ein und bringt das Thema ins Bundeshaus, wie 20 Minuten schreibt. Der SVP-Nationalrat Christian Imark fordert in einer Motion eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes. Imark stört sich daran, dass geschlossene Gruppen in sozialen Medien und auf Whatsapp als öffentlich gelten. «Bei genauerem Hinsehen wird klar, es gibt gar keine gesetzliche Grundlagen für diese Bussen», sagt Imark zu FM1Today.

Der Solothurner Nationalrat wurde durch verschiedene Medienberichte von Gebüssten auf die Situation aufmerksam. «Ich war schockiert», sagt er. «Man muss doch unterscheiden, ob diese Warnungen in einer geschlossenen Gruppe gepostet werden oder ob sie öffentlich für alle zugänglich sind», sagt Imark.

Zuletzt wurde eine Person gebüsst, weil sie in einer Whatsapp-Gruppe mit ungefähr 200 Mitgliedern vor einer Polizeikontrolle gewarnt hatte. Die St.Galler Staatsanwaltschaft stützt sich auf das Bundesgericht, welches den Begriff der Öffentlichkeit in seiner Rechtsprechung zum Rassendiskriminierungstatbestand definiert hat. «Handlungen sind öffentlich, wenn sie nicht im Familien- und Freundeskreis, sprich nicht einem durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld, erfolgen», sagt Roman Dobler, Sprecher der Staatsanwaltschaft St.Gallen. «Das führt dazu, dass wir bei geschlossenen Gruppen ab 30 Personen genauer hinschauen.»

«Das ist privat und geht den Staat nichts an»

«Es ist nicht in Ordnung, wenn jemand in einer kleinen Whatsapp-Gruppe mit Bussen sanktioniert wird», findet Imark. Er zieht den Vergleich zu einer grösseren Gesellschaft, die sich zum Beispiel im Ausgang trifft. «Hier warnt man sich auch gegenseitig. Das ist ganz klar privat und hier hat sich der Staat nicht einzumischen.»

Nun wird sich der Bundesrat mit der Motion beschäftigen müssen, die Vorlage dürfte in etwa einem halben Jahr im Nationalrat behandelt werden. Bis dahin gilt weiterhin: Das Warnen vor Polizeikontrollen ist strafbar.

veröffentlicht: 26. September 2017 18:17
aktualisiert: 26. September 2017 18:17

Anzeige
Anzeige