Baby geschüttelt und verbrüht
Der 31-Jährige ist unter anderem wegen mehrfach versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfacher Freiheitsberaubung und mehrfacher Nötigung angeklagt. Im Sommer 2015 soll er seine damalige Freundin und ihr Baby, welches zu dem Zeitpunkt ein Jahr alt war, in der gemeinsamen Wohnung in Urnäsch gepeinigt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Teils lebensgefährliche Verletzungen
Laut Anklageschrift hat der Beschuldigte den Buben regelmässig geschüttelt und ihm Ohrfeigen gegeben, bis er aus dem Mund und der Nase blutete. Der Rorschacher soll das Füsschen des Kindes in brühend heisses Wasser gehalten haben. Weiter sei der wehrlose 1-Jährige so stark auf den Boden geschlagen worden, dass die Beine einknickten und Hoden und Penis Quetschungen, Schürfungen und Blutergüsse erlitten. Im Fläschchen des Babys befand sich Bier - auch dafür soll der Angeklagte verantwortlich sein.
Der Beschuldigte habe das Ziel verfolgt, den Sohn seiner Lebenspartnerin lebensgefährlich zu verletzen «sowie dessen Körper oder ein wichtiges Organ davon unbrauchbar oder bleibend gebrechlich zu machen», heisst es in der Anklageschrift.
Freundin eingesperrt und bedroht
Seine Freundin sperrte der mutmassliche Täter mehrere Male stundenlang in der Küche ein. Vom sozialen Umfeld grenzte er sie ab. Er drohte ihr gemäss Anklage an, sie krankenhausreif zu schlagen sowie die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu benachrichtigen, weil sie gegenüber ihrem Sohn gewalttätig sei. Mehrmals soll der Beschuldigte tätlich geworden sein: Er soll die damals 20-Jährige geohrfeigt und einen Sack Hundefutter nach ihr geworfen haben.
Auch der Tierquälerei soll sich der 31-Jährige schuldig gemacht haben: Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, hat er einen Hund an eine Wand geschlagen. Auffällig wurde er in der Vergangenheit ausserdem, weil er Marihuana kaufte und konsumierte.
52-monatige Freiheitsstrafe
Die Ausserrhoder Staatsanwaltschaft sieht für den 31-Jährigen eine unbedingte Freiheitsstrafe von 52 Monaten und eine Busse in der Höhe von 500 Franken vor. Auch die Verfahrenskosten müssen vom mutmasslichen Täter getragen werden. Zu Gunsten einer stationären Massnahme soll der Vollzug aufgeschoben werden.