Untersuchung gegen Genfer Stapi

18.10.2017, 17:19 Uhr
· Online seit 18.10.2017, 17:06 Uhr
Der nur gerade drei Tage vor dem Abstimmungstermin vom 23. September in der Stadt Genf annullierte Urnengang könnte nun auch disziplinarische Folgen haben für den Stadtpräsidenten Rémy Pagani. Der Genfer Staatsrat hat eine Untersuchung eingeleitet.
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Pagani wird verdächtigt, bei der Ausarbeitung des eigentlich neutral verfassten Abstimmungsbüchleins das Volk voreingenommen irregeführt zu haben. Erhärtet die nun eingeleitete Untersuchung der Kantonsregierung die Vorwürfe, drohen dem Stadtpräsidenten Sanktionen. Diese reichen von einem Verweis bis hin zu einer Entlassung.

Der Staatsrat hatte bereits kurz nach der annullierten Abstimmung eine Voruntersuchung eingeleitet und die fünf Stadtregierungsmitglieder in dieser Sache angehört. Die dort gemachten Aussagen veranlassten die Kantonsregierung nun, eine Untersuchung einzuleiten.

Bereits im Jahr 2014 wurde Pagani vom Genfer Staatsrat wegen Verletzung der Amtspflichten verwarnt. Der Politiker vom Linksaussen-Bündnis Ensemble à gauche hatte im Dezember eine Verwaltungsratssitzung der Genfer Verkehrsverbunde (TPG) gestört, obwohl er nicht berechtigt war, daran teilzunehmen.

Neben dem nun laufenden Disziplinarverfahren beschäftigt sich auch das Bundesgericht mit dem annullierten Urnengang. Eine Gruppe von Stimmberechtigten hatte einen Rekurs gegen die Absage der Abstimmung eingereicht.

Die rund dreissig Rekurrenten argumentieren gemäss ihrem Berater, dem Verfassungsrechtler Andreas Auer, dass ihre Freiheit zum Abstimmen in schwerwiegender Weise verletzt worden sei. Indem das Stimmvolk seines Rechtes beraubt worden sei, sich zu den Budgetreduktionen auszusprechen, habe das Genfer Verfassungsgericht eine exzessive Massnahme getroffen, welche den eigentlichen Grundsatz der direkten Demokratie mit Füssen trete.

Zwar sei die Abstimmungsbroschüre nicht sehr glücklich strukturiert gewesen, aber für die Abstimmenden habe sich daraus keine Konfusion ergeben können. Die Beschwerdeführer erwarten deshalb vom Bundesgericht, dass es den Entscheid des Genfer Verfassungsgerichts aufhebt, der einen gefährlichen Präzedenzfall für die politischen Rechte darstelle.

Das Genfer Verfassungsgericht hatte kurz vor dem Urnengang überraschend Abstimmungsbeschwerden der bürgerlichen Parteien gutgeheissen, weil die Abstimmungsbroschüre nicht neutral gewesen sei.

In der Folge wurden Rücktrittsforderungen gegen Pagani laut. Er bat in der Folge öffentlich um Entschuldigung und sagte, es sei nie seine Absicht gewesen, zu betrügen oder das Stimmvolk irrezuführen.

Mit den insgesamt vier Referenden sollten Sparmassnahmen von 2,5 Millionen Franken im Budget 2017 der Stadt Genf bekämpft werden. Die Abstimmung soll am 4. März nachgeholt werden.

veröffentlicht: 18. Oktober 2017 17:06
aktualisiert: 18. Oktober 2017 17:19
Quelle: SDA

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