Fliegenpilz-Gärtner freigesprochen
Ein Kakteengärtner aus dem Toggenburg hat seinen langwierigen Rechtsstreit doch noch gewonnen: Nachdem er im März 2018 vom Bezirksgericht Zürich aufgrund des Verkaufs von Fliegenpilzpulver verurteilt worden war, hat er in zweiter Instanz vor dem Zürcher Obergericht recht bekommen. Dieses sprach den 42-Jährigen frei. Das Urteil ist rechtskräftig.
Käufer gewarnt
Die Begründung: Der Ostschweizer habe die rotbraune Substanz im Jahr 2016 am Zürcher Rosenhofmarkt explizit zum Räuchern – und nicht zum Essen – angeboten. Mittels Warnhinweis auf den sieben Fläschchen machte er darauf aufmerksam, dass es sich nicht um ein Nahrungsmittel handle. Diese Information gab er den Käufern auch mündlich auf den Weg.
Vorsatz fehlt
Laut der Vorinstanz, dem Bezirksgericht, nahm der Gärtner trotzdem in Kauf, dass jemand das giftige Pulver verzehren könnte. Wegen Übertretung des Lebensmittelgesetzes wurde der 42-Jährige, dessen Sortiment leicht ins Psychedelische abdriftet, zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Der Toggenburger akzeptierte diese nicht und zog den Fall ans Obergericht weiter – hier fehlte es den Richtern am Vorsatz, den Fliegenpilz als Lebensmittel zu verkaufen.