Fliegenpilz-Gärtner freigesprochen

· Online seit 30.04.2019, 16:59 Uhr
Das Zürcher Obergericht hat nach einem aufwändigen Gerichtsprozess einen Toggenburger Gärtner (42) freigesprochen. Der Mann hatte Fliegenpilzpulver auf einem Markt angeboten – allerdings nicht als Nahrungsmittel.
Laurien Gschwend
Anzeige

Ein Kakteengärtner aus dem Toggenburg hat seinen langwierigen Rechtsstreit doch noch gewonnen: Nachdem er im März 2018 vom Bezirksgericht Zürich aufgrund des Verkaufs von Fliegenpilzpulver verurteilt worden war, hat er in zweiter Instanz vor dem Zürcher Obergericht recht bekommen. Dieses sprach den 42-Jährigen frei. Das Urteil ist rechtskräftig.

Käufer gewarnt

Die Begründung: Der Ostschweizer habe die rotbraune Substanz im Jahr 2016 am Zürcher Rosenhofmarkt explizit zum Räuchern – und nicht zum Essen – angeboten. Mittels Warnhinweis auf den sieben Fläschchen machte er darauf aufmerksam, dass es sich nicht um ein Nahrungsmittel handle. Diese Information gab er den Käufern auch mündlich auf den Weg.

Vorsatz fehlt

Laut der Vorinstanz, dem Bezirksgericht, nahm der Gärtner trotzdem in Kauf, dass jemand das giftige Pulver verzehren könnte. Wegen Übertretung des Lebensmittelgesetzes wurde der 42-Jährige, dessen Sortiment leicht ins Psychedelische abdriftet, zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Der Toggenburger akzeptierte diese nicht und zog den Fall ans Obergericht weiter – hier fehlte es den Richtern am Vorsatz, den Fliegenpilz als Lebensmittel zu verkaufen.

Fliegenpilze haben eine halluzinogene Wirkung. Doch weder der Pilz selber noch seine Wirkstoffe Miscarin, Ibotensäure und Muscimol fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Fliegenpilze zu essen, ist somit nicht verboten. Allerdings dürfen sie nicht als Lebensmittel verkauft werden, weil sie nicht in der Speisepilzverordnung aufgelistet sind.
veröffentlicht: 30. April 2019 16:59
aktualisiert: 30. April 2019 16:59
Quelle: SDA/red.

Anzeige
Anzeige