Freispruch im Olma-Sturz-Prozess

· Online seit 23.11.2018, 13:50 Uhr
Der Zeltbauer und der Bauführer sind nicht verantwortlich, dass ein Gast 2012 aus dem Festzelt «Alp 7» an der Olma rund 3,5 Meter in die Tiefe gestürzt ist.
René Rödiger
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Das Kantonsgericht St.Gallen hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und den Zeltbauer und den Bauführer der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen.

Ein Mann, der sich während der Olma 2012 im zweistöckigen Festzelt «Alp 7» aufgehalten hatte, stürzte unter der Zeltblache durch rund 3,5 Meter in die Tiefe. Darauf erklärte das Kreisgericht St.Gallen den Zeltbauer und den Bauführer der fahrlässigen Körperverletzung schuldig. Es sprach bedingte Geldstrafen aus.

In zweiter Instanz sah das Kantonsgericht St.Gallen keine Schuld bei den beiden Männern. Die Kosten für das Verfahren trägt der Staat, die beiden Männer bekommen eine Entschädigung für ihre Verteidigung. Das Urteil des Kantonsgericht wurde schriftlich eröffnet.

veröffentlicht: 23. November 2018 13:50
aktualisiert: 23. November 2018 13:50
Quelle: red.

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