Gericht bestätigt Strafen für Alkopharma-Chefs weitgehend

17.10.2018, 16:00 Uhr
· Online seit 17.10.2018, 12:41 Uhr
Im Fall abgelaufener Krebsmedikamente sind zwei Verantwortliche der Ex-Firma Alkopharma nicht wie von Swissmedic gefordert zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Walliser Kantonsgericht verurteilte sie zu Geldstrafen von mehreren Tausend Franken.
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Das vor fünf Jahren liquidierte Pharmaunternehmen in Martigny VS hatte zwischen 2007 und 2011 Verfallsdaten des Krebsmedikaments Thiotepa gefälscht, um es länger verkaufen zu können. Die zentrale Frage des Berufungsverfahrens war, ob Alkopharma damit das Leben der Patientinnen und Patienten aufs Spiel gesetzt hatte.

Nach Ansicht der Richter in Sitten war dies nicht der Fall. Sie stützten sich bei dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil auf eine französische Expertise. Für einen Parallelfall in Paris wurden zwei Professoren beigezogen.

Diese kamen in ihrer Untersuchung zum Schluss, die Verabreichung von Thiotepa nach Ablauf der Gültigkeitsdauer keine besondere Gefahr darstelle. Der Verlust des Wirkstoffs um wenige Prozent bildete ihrer Meinung nach keine ausreichende Abweichung, um die erwarteten therapeutischen Wirkungen des Medikaments signifikant zu verändern oder die Heilungschancen zu minimieren.

Die Richter in Sitten bestätigten in dem Verfahren zwischen der Staatsanwaltschaft und Swissmedic einerseits und den beiden Angeklagten andererseits den bereits zuvor von Bezirksgericht in Martigny festgestellten rechtlichen Sachverhalt. Demnach hatte die Logistikchefin von Alkopharma gegen das Heilmittelgesetz und gegen das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse verstossen.

Das Bezirksgericht verurteilte die 51-jährige Französin zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren und zu einer Busse von 6500 Franken. Das Kantonsgericht erhöhte die Geldstrafe nun auf 120 Tage.

Die Strafe gegen den 65-jährigen früheren Chef von Alkopharma bestätigten es hingegen. Der Franzose war in erster Instanz wegen fahrlässiger Nichtumsetzung von Massnahmen zur Verhinderung des Inverkehrbringens von nicht konformen Arzneimitteln zu einer Geldstrafe von 5000 Franken verurteilt worden.

Die Heilmittelkontrollstelle Swissmedic, die gegen den Schuldspruch des Bezirksgerichts von 2016 Berufung eingelegt hatte, will nun auch den Entscheid der zweiten Instanz vor Bundesgericht anfechten. Sie vertritt die Ansicht, dass die abgelaufenen Medikamente ein grosses Gesundheitsrisiko darstellten.

«Das Gericht hat die Gesundheitsrisiken für die betroffenen Patientinnen und Patienten nicht gewürdigt. Damit sind wir nicht einverstanden», sagte Matthias Stacchetti, Leiter der Abteilung Strafrecht bei Swissmedic, der Agentur Keystone-SDA. Das Heilmittelinstitut hatte für die beiden Angeklagten Freiheitsstrafen von 18 Monaten mit drei Jahren Bewährung gefordert.

Anders argumentiert das Kantonsgericht. Im Heilmittelgesetz sei festgelegt, dass die Gefährdung mindestens einer Person in der Praxis nachgewiesen werden müsse. Sonst stelle die Straftat eine Übertretung dar, die laut Gesetz mit einer Geldstrafe geahndet werde. Dieser Nachweis sei im vorliegenden Fall nicht erbracht worden.

Das Kantonsgericht kritisierte jedoch auch ein Versäumnis von Swissmedic. Das Heilmittelinstitut habe die Beschlagnahme und Vernichtung der Thiotepa-Chargen nicht angeordnet, nachdem es von den Tatsachen Kenntnis erlangt hatte.

Der Fall war 2011 publik geworden. Insgesamt wurden bei Alkopharma seit etwa 2007 rund 96'000 Dosen des Krebsmedikaments Thiotepa mit einem gefälschten Verfallsdatum versehen. Die meisten davon gingen nach Frankreich. In der Schweiz wurden rund 2000 abgelaufene Dosen verkauft, darunter an vier Spitäler.

veröffentlicht: 17. Oktober 2018 12:41
aktualisiert: 17. Oktober 2018 16:00
Quelle: SDA

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