Kursänderung

2G-Regel ist nun doch möglich: St.Gallen passt sich Bund an

07.12.2021, 17:13 Uhr
· Online seit 07.12.2021, 17:07 Uhr
Die St.Galler Kantonsregierung macht rund um die Coronamassnahmen eine Anpassung. Ab Mittwoch gelten dieselben Regeln, die der Bundesrat jüngst beschlossen hat. Die Restaurant-, Bar- und Clubbetreiber dürfen auch in St.Gallen freiwillig die 2G-Regel einführen. Eine Ausnahme gibt es bei den Fitnesszentren.

Quelle: FM1Today/TVO/Dario Brazerol

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Die einen oder anderen Bar- und Clubbetreiber im Kanton St.Gallen atmen vermutlich gerade auf. Nach dem Bundesratsentschluss am Freitag – die Massnahmen gelten seit Montag – hat nun die St.Galler Kantonsregierung eine Anpassung vorgenommen. «Alle, die einer Masken- oder Sitzpflicht unterstellt sind, dürfen freiwillig 2G einführen», sagt der St.Galler Regierungsrat Bruno Damann.

Froh über 2G-Entscheid aber auch Kummer

«Wir haben 2G immer als positiv angesehen. Da es letzte Woche 2G allerdings noch nicht gegeben hat, konnten wir es auch nicht einführen», sagt Damann zur Massnahmenanpassung gegenüber TVO. Man sei froh, dass der Bund das 2G-Prinzip eingeführt habe. Der St.Galler Gesundheitspolitiker führt weiter aus: «Ich finde 2G eine gute Alternative zur Masken- und Sitzpflicht und in der Regierung war die Einführung keine grosse Diskussion.»

Und doch: Ein wenig Kummer bleibt beim St.Galler Regierungsrat. «Ich hoffe, dass es nicht noch eine grössere Spaltung der Gesellschaft gibt. Aber wir müssen einfach schauen, dass wir nicht noch mehr Pflegeplätze mit Covid19-Patientinnen und -Patienten besetzen.»

Fitnesscenter in St.Gallen stärker tangiert von Massnahmen

Auch die Fitnesszentren auf dem St.Galler Kantonsgebiet haben nun die Möglichkeit, den Zutritt nur noch geimpften und genesenen Personen zu erlauben. Dann fällt die Maskenpflicht an den Geräten weg. Anders als auf der Bundesebene sieht es in St.Gallen aus, falls die Fitnesshäuser jedoch auf 3G setzen. Dann gilt in St.Gallen die Maskenpflicht im gesamten Trainingsraum. Weiter bestehen bleibt, laut der Regierung, auch die Maskenpflicht beispielsweise an Märkten draussen - mehr dazu im Video.

Keine Kursänderung gibt es bei den bereits entschiedenen kantonalen Massnahmen für Pflegeeinrichtungen. Dort gilt eine 3G-Regel für die Besucherinnen und Besucher und eine Maskenpflicht für das Personal.

Steigen die Hospitalisierungen von Covid19-infizierten Personen weiter an, erwägt die St.Galler Regierung, laut Damann, weitere härtere Massnahmen einzuführen.

(lae/dab)

veröffentlicht: 7. Dezember 2021 17:07
aktualisiert: 7. Dezember 2021 17:13
Quelle: FM1Today

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