Quelle: TVO
Äusserst gefährlich und rücksichtslos fährt gestern eine Person durch eine Rettungsgasse, welche auf der Autobahn A1 nach einem Unfall gebildet wurde. Entgegen der Fahrtrichtung macht sich die Autofahrerin oder der Autofahrer aus dem Staub, weicht so dem Stau vor ihr oder vor ihm aus.
«Sobald ein Krankenwagen, Feuerwehr oder Polizei mit Martinshorn entgegengekommen wäre, hätte das Fahrzeug nicht zum Unfallort durchdringen können», sagt Nikola Zivanovic aus Gossau zu TVO. Und «Logisch ist es gefährlich. Durch dieses Verhalten kann es leicht zu einer Frontalkollision kommen», ist sich auch Joel Mazulek sicher.
«Ähnlicher Fall nicht bekannt»
Dem Autofahrer oder der Autofahrerin riss offenbar der Geduldsfaden. Wegen eines Unfalls am Montagmorgen um 6 Uhr auf der Autobahn A1 von Wil in Richtung St.Gallen, staute der Verkehr und stand für rund zweieinhalb Stunden gar still. In dieser Zeit meldet der TCS einen Geisterfahrer, der sich die Rettungsgasse auf illegale Art und Weise zu Nutzen gemacht hat. «Als ich diese Bilder gesehen habe, war ich erstaunt, dass so etwas passieren kann. Ein ähnlicher Fall aus der Vergangenheit ist mir nicht bekannt», erklärt Thomas Pfister, Geschäftsführer der TCS-Sektion SG-AI.
Geisterfahrer soll nicht der Einzige gewesen sein
Und weiter: «Das ist unglaublich gefährlich. Diese Person hat mit der Aktion nicht nur ihr eigenes Leben gefährdet, sondern es auch in Kauf genommen, das Leben anderer zu gefährden.» Die Kantonspolizei St.Gallen sucht indes Zeugen, die Angaben zum Geisterfahrer oder der Geisterfahrerin beziehungsweise zum Auto machen können. Diese Person soll zudem nicht die Einzige gewesen sein, welche die Rettungsgasse am Montag missbraucht hat.
Hohe Geldstrafe droht
Diese Person muss mit einer happigen Strafe rechnen. Sie hat mit ihrer waghalsigen Aktion nämlich mehrere Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen. «Es ist unerlaubtes Wenden und Fahren in eine verbotene Fahrtrichtung, ein sogenanntes ‹Geisterfahrerdelikt›. Das wird ziemlich hart bestraft, es drohen Maximalstrafen von bis zu drei Jahren Gefängnis oder eine Geldtstrafe», so Patrik Mauchle, Verkehrsrechtsexperte bei «Küng Rechtsanwälte». Abschliessend hält Mauchle fest: «Wenn man davon ausgeht, dass die Person nicht vorbestraft ist, rechne ich mit einer bedingten Geldstrafe von 50 bis 75 Tagessätzen.» Die genaue Höhe dieser Geldstrafe hängt vom Einkommen des Straftäters oder der Straftäterin ab. Hinzu kommen eine Busse und Verfahrenskosten – abgesehen von einem Entzug des Führerausweises.
(red.)
Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.