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Kanton St.Gallen bricht Tempo-30-Projekt ab – Stadt will Vorhaben trotzdem weiterverfolgen

Stadt St.Gallen

Kanton bricht Tempo-30-Projekt ab – Stadt will Vorhaben trotzdem vorantreiben

· Online seit 13.05.2024, 09:50 Uhr
Die Kantonsregierung hat entschieden, die Hauptverkehrsachse West-Ost vom Konzept «Temporegime Stadt St.Gallen» auszunehmen sowie Tempo-30-Strecken auf Kantonsstrassen nur in Ausnahmefällen zu bewilligen. Die Stadt hat jedoch eine etwas andere Haltung zu diesem Thema.
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Der Kanton beendet das Projekt Temporegime in der Stadt St.Gallen definitiv, wie er am Montagmorgen mitteilt. Bereits im letzten Sommer entschied die Regierung, auf der Ost-West-Hauptverkehrsachse auf Tempo 30 zu verzichten.

Eine Prüfung habe nun gezeigt, dass die Einführung von Tempo 30 in der Stadt ohne diese Achse nicht sinnvoll umgesetzt werden könne. Deshalb gelte jetzt für die Stadt dieselbe Regel wie im gesamten Kantonsgebiet: Tempo-30-Strecken auf Kantonsstrassen werden nur zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bewilligt, also in Ausnahmefällen.

Übergangsregelung zur Einführung von Tempo 30 

Zwei Vorstösse im Kantonsrat hätten die Ausgangslage zusätzlich verändert: In der Septembersession 2023 ergänzte der Rat das 18. Strassenbauprogramm für die Jahre 2024 bis 2028. Lärmsanierungen an Staatsstrassen und Gemeindestrassen erster Klasse sollen durch raumplanerische Massnahmen sowie den Einbau lärmarmer Beläge erfolgen. Auf Tempo 30 sei zu verzichten.

Gemäss einer zeitgleich überwiesenen Motion soll Tempo 30 auf Kantonsstrassen generell nur in Ausnahmefällen signalisiert werden dürfen. Bis zur Umsetzung dieser Motion gilt kantonsweit und somit auch für die Stadt St.Gallen die Übergangsregelung: Das Tiefbauamt beurteilt jedes einzelne Gesuch um Einführung von Tempo 30 individuell. Nur wenn ein Gutachten untermauert, dass die Temporeduktion die einzig mögliche Massnahme zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist, wird das Tiefbauamt im Ausnahmefall Tempo 30 auf einer Kantonsstrasse zulassen. Die Einführung von Tempo-30-Strassenabschnitten aus Lärmschutzgründen ist derzeit nicht bewilligungsfähig.

Die Stadt sieht das etwas anders

Der St.Galler Stadtrat nimmt den Entscheid der Kantonsregierung zwar zur Kenntnis. Er habe jedoch eine andere Haltung zu diesem Thema, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Er erachtet Temporeduktionen als geeignetes Mittel, den Lärm zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen. Der Stadtrat bekennt sich auch weiterhin zu Tieftempogebieten und setzt sich dafür ein, dass Tempo 30 auf dem Gemeindestrassennetz zur Anwendung kommt. Die Stadt St.Gallen möchte das Konzept zur Lärmsanierung auf Gemeindestrassen vorantreiben. Zudem seien weitere Tempo-30-Abschnitte aus Sicherheitsgründen in Planung und auf Quartierstrassen seien neben Tempo-30-Zonen auch punktuell Begegnungszonen vorgesehen.

(red.)

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veröffentlicht: 13. Mai 2024 09:50
aktualisiert: 13. Mai 2024 09:50
Quelle: FM1Today

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