Ein Blitz schlug am Dienstagabend auf dem Sportplatz Spiserwis in Abtwil ein, während die B-Junioren des FC Abtwil-Engelburg gegen jene des FC Münsterlingen spielten. 14 Junioren mussten daraufhin im Spital versorgt werden, ihr Zustand ist aber stabil (FM1Today berichtete). Aktuell werden noch drei Jugendliche stationär behandelt.
Der OFV hat vor einigen Jahren aufgrund eines ähnlichen Vorfalls in Sirnach ein spezielles Merkblatt aufgesetzt, damit die beteiligten Akteure jeweils einen Anhaltspunkt haben, wann es nötig ist, ein Spiel aufgrund des Wetters zu unterbrechen.
«Sehr überraschend»
Unter anderem ist im Merkblatt auch die Faustregel notiert, dass ein Spiel bei einem Gewitter, welches sich fünf Kilometer oder näher befindet, unterbrochen werden sollte. Die Wetteraufzeichnungen von kachelmannwetter.ch zeigen, dass das Gewitter zum Zeitpunkt des Einschlags ziemlich genau über Abtwil lag. Wieso wurde also nicht unterbrochen?
Marcel Stofer, Präsident der Schiedsrichterkommission des OFV, war am Dienstag nach dem Ereignis vor Ort und sprach mit mehreren Akteuren, wie er gegenüber FM1Today sagt. «Die Beteiligten berichteten übereinstimmend, dass die Gewitterfront bereits vorbeigezogen war, als der Blitz einschlug.» Zudem habe es auch nur leicht geregnet. Darum habe es keinerlei Bestrebungen gegeben, die Partie unter- oder gar abzubrechen. «Von Seiten der Teamverantwortlichen gab es ebenfalls zu keiner Zeit Bedenken», sagt Stofer.
Auch Stephan Häuselmann, Präsident des OFV, spricht davon, dass der Blitzeinschlag «sehr überraschend» für die Beteiligten gekommen sei.
«Naturereignis bleibt unberechenbar»
Deshalb könne zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht von einem Fehlverhalten von irgendjemandem gesprochen werden, erklärt Stofer. «Schlussendlich handelt es sich um ein Naturereignis, welches bis zu einem gewissen Punkt immer unberechenbar bleibt.»
Stofer erklärt aber auch, dass man sich die Situation noch einmal genau anschauen werde und dass es möglich sei, dass man mit neuen Erkenntnissen im Nachhinein auch hätte anders entscheiden müssen. Er will aber niemanden einen Vorwurf machen oder gar eine Schuld zuweisen.
Spielunterbruch ist gemeinsamer Entscheid
Einen Spielunterbruch zu veranlassen, sei es wegen des Wetters oder auch anderen Ereignissen, liegt grundsätzlich in der Kompetenz des Schiedsrichters. Gerade bei Unwettern entscheiden die beteiligten Akteure aber zumeist gemeinsam, ob ein Unterbruch nötig ist. Falls ein Schiedsrichter weiterspielen lässt, der Trainer eines Teams aber der Meinung ist, dass es nicht mehr zumutbar ist, weiterzuspielen, kann er Protest einlegen und seine Mannschaft vom Feld nehmen. Am Dienstagabend kam es nicht dazu.
Konsequenzen oder kurzfristige Massnahmen wird das Ereignis nicht zur Folge haben, wie Stofer sagt. Denn: «Auch die besten Richtlinien und Weisungen können so etwas nicht hundertprozentig verhindern.»