Quelle: TVO
Vor Gericht sollte die Frage geklärt werden, ob der Lehrlingsausbildner und der Betriebsleiter unverantwortlich gehandelt hatten, als sie den 16-Jährigen alleine eine Esche fällen liessen.
Im Gerichtssaal wurde es emotional, beide Angeklagten weinten während der Verhandlung. Der Lehrlingsausbildner erklärte, dass es völlig normal gewesen sei, dass der 16-Jährige, den er als sehr guten Lehrling bezeichnete, alleine Bäume gefällt hatte. Bereits über 500 Mal hätte der Auszubildende diese Aufgabe erledigt, er habe genau gewusst, was er mache.
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Unterstützung erhielten die Angeklagten auch vom Vater des Opfers. Dieser stand hinter ihnen und bekundete, dass er gar nie wollte, dass es zu einem solchen Verfahren komme. Stattdessen wolle seine Familie einfach in Ruhe mit dem Vorfall abschliessen.
Dass es dennoch zur Verhandlung kam, ist auf das Insistieren der Staatsanwaltschaft zurückzuführen. Weil ein Gutachten zum Vorfall nicht komplett ausschliessen konnte, dass ein strafrelevantes Verhalten vorgelegen hatte, musste die Staatsanwaltschaft Anklage erheben.
Zur Erleichterung der Beteiligten verzichtete das Gericht am Ende auf eine Verurteilung, die Angeklagten wurden freigesprochen. Es sei plausibel, dass der Lehrling alleine den Baum fällen sollte.
(con)