In Chats von Schülerinnen und Schülern sind am Bundesgymnasium in Dornbirn nationalsozialistische Inhalte und pornografisches Material entdeckt worden. Die Schulleitung erhielt zuvor einen anonymen Hinweis.
Keine strafrechtliche Verantwortlichkeit
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit beginnt erst ab dem 14. Lebensjahr, wie der Schulleiter gegenüber vol.at erklärt. Die betroffenen Kinder sind zehn oder elf Jahre alt. Damit liegt in diesem Fall keine Strafbarkeit vor, weil es sich um unmündige Kinder handelt. Der Schulleiter ist zudem überzeugt, dass die Kinder die Bedeutung dieser Inhalte nicht versteht.
Eltern sollen sich darum kümmern
Die Schule führt keine Handykontrollen durch. Bei Verdacht, dass die Schülerinnen und Schüler gegen das Verbotsgesetz verstossen könnten, würde die Schule aber die Polizei einschalten. Das Bundesgymnasium appelliert an die Eltern. Sie sollen ihren Kindern den richtigen Umgang mit Social Media lehren.
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(red.)