Russe bestreitet Tötung seiner Ehefrau

· Online seit 13.08.2019, 15:02 Uhr
Er glaubt, seine 34-jährige Frau sei tot ins Ehebett gelegt worden: Ein heute 46-jähriger Russe bestreitet am St.Galler Kantonsgericht den Vorwurf, seine Partnerin erwürgt zu haben. Das Urteil des Berufungsprozesses steht aus.
Laurien Gschwend
Anzeige

Am 26. Oktober 2016 machte die St.Galler Kantonspolizei in einer Familienwohnung in Bronschhofen einen grausigen Fund: Eine 34-jährige Russin lag tot in ihrem Bett. Nachdem das Kreisgericht Wil ihren heute 46-jährigen Ehemann wegen Mordes zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe und einem fünfzehnjährigen Landesverweis verurteilt hatte, fand am Dienstag vor dem Kantonsgericht St.Gallen die Berufungsverhandlung statt.

Staatsanwaltschaft will höhere Strafe

Der Russe verlangt einen vollumfänglichen Freispruch. Er beteuert seine Unschuld: Es gebe überhaupt kein Motiv, weshalb er seine Ehefrau hätte umbringen sollen, erklärte er vor Kantonsgericht. Die Staatsanwaltschaft fordert hingegen eine Erhöhung der Strafe auf fünfzehn Jahre. Das Urteil wird in den kommenden Tagen erwartet.

Der 46-Jährige und seine Frau waren als Asylbewerber in die Schweiz gekommen und lebten mit ihrer gemeinsamen Tochter in der Ostschweiz. In seiner Heimat habe man ihm aufgrund von politischen Machtkämpfen eine Straftat unterstellt, die er nicht begangen habe, berichtete der Beschuldigte. Um nicht für lange Zeit eingesperrt zu bleiben, habe er zusammen mit der Ehefrau und der gemeinsamen Tochter die Flucht ergriffen.

«Jemand hat sie tot ins Ehebett gelegt»

Zur Bluttat soll es aus Eifersucht gekommen sein: Die Anklage sieht das Mordmotiv darin, dass der Russe nicht damit einverstanden gewesen sei, dass Ehefrau und Tochter wegen der sterbenden Mutter und Grossmutter nach Russland zurückkehren.

Dies streitet der Beschuldigte ab. Er habe am Todestag im Keller Deutsch gelernt und seine Frau rufen wollen, um die Tochter vom Kindergarten abzuholen, doch jemand habe sie wohl tot ins Ehebett gelegt. Sie habe ausgesehen, als ob sie von einem Auto angefahren worden sei. Vielleicht sei sie auch überfallen worden.

veröffentlicht: 13. August 2019 15:02
aktualisiert: 13. August 2019 15:02
Quelle: SDA/red.

Anzeige
Anzeige