Coronavirus

2G-Regel gilt für Gäste, aber nicht fürs Personal – warum eigentlich?

22.12.2021, 07:35 Uhr
· Online seit 21.12.2021, 10:24 Uhr
Ob im Sport, in der Kultur oder im Restaurant: In vielen Innenräumen kommt neu die 2G-Regel zum Zug. Während die Gäste nur noch geimpft oder genesen Zutritt haben, ist das Personal von dieser Massnahme ausgeschlossen. Der Grund dafür liegt im Arbeitsgesetz.
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Wer ins Restaurant, ins Theater oder ins Museum will, muss gegen Corona geimpft sein oder die Krankheit durchgemacht haben. Ein negativer Test ist keine Eintrittskarte mehr. Auch in gewissen Weiterbildungskursen, im Fitness oder Après-Ski-Hütten gilt seit Montag eine 2G-Pflicht. In den Innenräumen werden sich aber weiterhin ungeimpfte und nicht genesene Personen aufhalten – möglicherweise sogar ohne negativen Test: nämlich das Personal.

Keine 2G-Regel am Arbeitsplatz

Im Fitness, bei Weiterbildungskursen oder Veranstaltungen sind die Angestellten von der 2G-Regel ausgenommen – trotz Kundenkontakt. Für sie gilt, wie auch für das Personal im Restaurant, lediglich eine Maskenpflicht. Ein Zertifikat müssen die Mitarbeitenden nur vorweisen, wenn dieses vom Arbeitgeber verlangt wird. In diesem Fall muss auch die Firma für die Testkosten aufkommen.

Gesetzliche Grundlage fehlt

Der Grund, dass es für Mitarbeitende eine Sonderregelung gibt, ist der gesetzliche Rahmen. Das bestätigt das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco. «Es fehlt zurzeit an einer gesetzlichen Grundlage für die allgemeine Einführung von 2G am Arbeitsplatz», heisst es auf Anfrage. «Diese könnte beispielsweise im Covid-19-Gesetz vorgesehen werden.» Bis dahin dürften Arbeitgeber keine negativen Massnahmen zuungunsten ungeimpfter Arbeitnehmenden treffen, wenn diese nicht für die Durchführung des Arbeitsvertrags erforderlich sind.

Kündigungen wären missbräuchlich

Erhält eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aufgrund des Impfstatus eine Kündigung, wäre diese laut dem Seco missbräuchlich und könnte angefochten werden. «Das Gleiche gilt, wenn zum Beispiel eine Aufgabenzuteilung zur Bestrafung vorgesehen ist. Der Arbeitgeber darf im Rahmen seiner Fürsorgepflicht keine Willkür walten lassen.»

Ausnahmen für Pflege- oder Flugpersonal

Es gibt laut dem Seco aber auch Ausnahmefälle. «Eine 2G-Regel am Arbeitsplatz ist in ganz bestimmten Settings zulässig, zum Beispiel in einer Onkologie-Abteilung.» Wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit der Patientinnen und Patienten darf sich der Arbeitgeber dafür entscheiden, nur geimpfte oder genesene Mitarbeitende einzusetzen.

Auch für Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter oder Pilotinnen und Piloten kann die 2G-Regel eingeführt werden. «Das Personal an Bord könnte aufgrund länderspezifischer Ein- und Ausreiseregeln ohne Impf- oder Genesungsnachweis nicht mehr zum Einsatz gelangen.»

Arbeitgeber muss die Mitarbeitenden schützen

Doch auch dort, wo die 2G-Regel für das Personal nicht greift, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen. «Der Arbeitsort ist potenziell ein Risikobereich, weil oftmals mehrere Leute über einen längeren Zeitraum in intensivem Kontakt sind», schreibt das Seco. Deswegen gelte nun auch die Homeofficepflicht. Am Arbeitsplatz muss sich laut dem Seco der Arbeitgeber selbst um zusätzliche Massnahmen kümmern. Dazu gehörten zum Beispiel regelmässiges Lüften oder getrennte Teams.

veröffentlicht: 21. Dezember 2021 10:24
aktualisiert: 22. Dezember 2021 07:35
Quelle: FM1Today

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