Nach dem Ständerat hiess am Mittwoch auch der Nationalrat die Anpassungen im Jugendstrafgesetz grundsätzlich gut, mit 130 zu 61 Stimmen, gegen den Willen von SP und Grünen.
Es sollen junge Menschen verwahrt werden können, die als Minderjährige und nach ihrem 16. Geburtstag einen Mord begangen haben. Bei ihnen muss am Ende der jugendstrafrechtlichen Sanktion die ernsthafte Gefahr bestehen, dass sie eine weitere solche Straftat begehen. Die Straftäter würden entsprechend nicht als 16- oder 17-Jährige verwahrt werden, sondern wenn sie das 18. Lebensjahr erreicht und die jugendstrafrechtlichen Sanktionen verbüsst haben.
Von «Gehirn ist noch nicht fertig entwickelt» zu «es geht um Mord»
Die Grünen und die SP argumentierten vergeblich gegen die Gesetzesänderung. So sagte beispielsweise Florence Brenzikofer (Grüne), dass sich die bisherige Handhabung mit erzieherischen und therapeutischen Massnahmen bewährt habe. Die Verwahrung sei für junge Straftäter nicht geeignet, so ihre Meinung. Dem pflichtete Raphaël Mahaim (Grüne) zu: Das Gehirn von unter 25-Jährigen sei noch in Entwicklung, so seine Begründung. Entsprechend seien Vorhersagen über deren künftige Gefährlichkeit kaum oder gar nicht möglich. Wer als junger Mensch verwahrt werde, habe keinerlei Zukunftsperspektive. Eine solche Massnahme sei unmenschlich, sagte Christian Dandrès (SP). «Egal wie alt jemand ist, es geht nicht um eine Bagatelle, sondern um Mord», widersprach Patricia von Falkenstein (LDP). Der Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Tätern und Täterinnen gehe dem Schutz der Täter vor, sagte Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS). «Die Verwahrung ist das allerletzte und schärfste Mittel.»
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Auch Mauro Tuena konnte den Argumenten der Grünen und der SP nichts abgewinnen: «Offenbar setzen Sie sich nicht für die Opfer ein, sondern für die Täter», sagte er. Auch ginge es nur um wenige, sehr tragische Einzelfälle, hiess es weiter.
Zwölf jugendliche Mörderinnen und Mörder
Von 2010 bis 2020 wurden laut Bundesrat zwölf Jugendliche in der Schweiz wegen Mordes verurteilt. Für einzelne von ihnen habe nach dem Vollzug eine fürsorgerische Unterbringung beantragt werden müssen. Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.
Verwahrte dürfen nur noch in Begleitung in Urlaub
Auch entschieden hat der Nationalrat, dass Verwahrte Straftäterinnen und Straftäter künftig nur noch in Begleitung in den Hafturlaub gehen dürfen, unbegleitete Urlaube soll es für sie nicht mehr geben. Der Nationalrat hat dem Begehren mit 130 zu 58 Stimmen zugestimmt. Auch bei diesem Geschäft waren SP und Grüne dagegen. Bereits der Ständerat hat dazu «Ja» gesagt.
Die Neuerung geht unter anderem auf einen Vorstoss der früheren SVP-Nationalrätin und jetzigen Zürcher Regierungsrätin Natalie Rickli zurück. Sie hatte an einen verwahrten Vergewaltiger und Mörder erinnert, dem auf einem sogenannten humanitären Ausgang die temporäre Flucht gelungen sei. Das sei nicht zu verantworten.