«Sonneblick» kann ein Durchgangszentrum werden

22.02.2019, 10:23 Uhr
· Online seit 22.02.2019, 10:11 Uhr
Das Obergericht hat bestätigt, dass der «Sonneblick» in Walzenhausen als Durchgangszentrum für Asylsuchende umgenutzt werden kann. Die Beschwerden wurden abgewiesen.
René Rödiger
Anzeige

Die Stiftung Sonneblick hat im Jahr 2016 ein Baugesuch eingereicht, um das Gästehaus in Walzenhausen in ein Asyldurchgangszentrum umzuwandeln. Die kommunale Baubehörde hat die Baubewilligung jedoch nicht erteilt, worauf die Stiftung Rekurs erhoben hat.

Entscheid kann weitergezogen werden

Das Departement Bau und Volkswirtschaft hat den Rekurs 2018 gutgeheissen. Gegen diesen Entscheid sind mehrere Beschwerden beim Obergericht eingegangen. Das Obergericht hat jetzt am Donnerstag entschieden, die Beschwerden abzuweisen.

«Nach Auffassung des Obergerichts steht der Umnutzung aus baurechtlicher Sicht nichts entgegen», heisst es. Gegen diesen Entscheid kann nun Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden.

Kritik an alternativem Standort

Bereits im Vorfeld hat die Regierung eine Alternative zum «Sonneblick» geprüft. Neben dem Psychiatrischen Zentrum Appenzell Ausserrhoden (PZA) in Herisau hätte ein Durchgangsheim entstehen können, auch dazu gab es negative Reaktionen, unter anderem vom Herisauer Gemeinderat.

Ein neues Asyldurchgangsheim wird nötig, weil die «Landegg» in Lutzenberg im Frühling 2021 geschlossen wird und der Kanton seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Führung eines Asylzentrums nachkommen muss.

veröffentlicht: 22. Februar 2019 10:11
aktualisiert: 22. Februar 2019 10:23
Quelle: red.

Anzeige
Anzeige