Versicherungsdetektive nur bei Bewilligung

21.09.2018, 10:25 Uhr
· Online seit 21.09.2018, 10:10 Uhr
Am 25. November entscheidet das Stimmvolk, ob Versicherungsdetektive künftig bei Verdacht auf Missbrauch IV-Bezüger oder Unfallversicherte observieren dürfen. Der Bundesrat legt nun offen, wie er bei einem Ja die Details regeln würde.
Anzeige

Damit sich die Stimmberechtigten ein umfassendes Bild machen könnten, lege er seinen Vorschlag für die Umsetzung bereits vor der Abstimmung vor, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Er hat am Freitag die Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen eröffnet.

Versicherungsdetektive sollen für Observationen eine Bewilligung benötigen. Dafür müssten sie nachweisen, dass sie nicht wegen Verbrechen oder Vergehen verurteilt worden sind. Weiter müssten sie nachweisen, dass sie nicht gepfändet wurden oder in Konkurs gefallen sind. Auch sollen sie über die nötigen Rechtskenntnisse, eine genügende Ausbildung und Erfahrung in der Personenüberwachung verfügen.

Zuständig für Erteilung und Entzug der Bewilligung wäre das Bundesamt für Sozialversicherungen. Es würde ein öffentlich einsehbares Verzeichnis der Personen mit Bewilligung führen. Die Bewilligung wäre maximal fünf Jahre gültig und würde entzogen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Hinzu kommen könnten kantonale Bewilligungspflichten.

Die Verordnung definiert ferner die Standards für den Umgang mit den Akten. Jeder Observationsfall soll systematisch und umfassend dokumentiert werden. Datensicherheit und Vertraulichkeit müssten gewährleistet sein. Auch die Vernichtung der Akten müsste kontrolliert und protokolliert werden.

Die Betroffenen sollen über eine Observation informiert werden und Einsicht in die Observationsakten erhalten. Das Gesetz sieht vor, dass sie die Möglichkeiten haben, die Rechtmässigkeit der Observation von einem Gericht überprüfen zu lassen.

Das Parlament hatte das Gesetz zur den Versicherungsdetektiven in der Frühjahrssession verabschiedet. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Das Gesetz schafft eine rechtliche Grundlage für Observationen. Insbesondere die Invalidenversicherung, aber auch die Unfallversicherung und weitere Sozialversicherungen sollen die Möglichkeit erhalten, bei Verdacht auf Missbrauch Observationen durchführen zu lassen.

Umstritten war im Parlament unter anderem, wo Versicherte beobachtet werden dürfen. Die Räte beschlossen, Observationen nicht auf allgemein zugängliche Orte wie Strassen und Parks zu beschränken. Betroffene sollen an allen Orten beobachtet werden dürfen, die von einem allgemein zugänglichen Ort aus frei einsehbar sind.

veröffentlicht: 21. September 2018 10:10
aktualisiert: 21. September 2018 10:25
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige