Wegen Mordes verurteilte Ex-US-Kinderprostituierte kommt frei

08.08.2019, 06:30 Uhr
· Online seit 08.08.2019, 01:57 Uhr
In den USA ist eine frühere Kinderprostituierte, die wegen Mordes an einem Freier zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, nach ihrer Begnadigung aus der Haft entlassen worden. Die 31-jährige Cyntoia Brown konnte das Gefängnis am Mittwoch verlassen.
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Wie die Behörden des Bundesstaates Tennessee mitteilten, gelten für die Dauer von zehn Jahren Bewährungsauflagen. Brown hatte 2004 als 16-Jährige einen Freier erschossen und wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Ihr Fall erlangte 2011 durch einen Dokumentarfilm breite Aufmerksamkeit. Zahlreiche Prominente - darunter die Schauspielerin Ashley Judd, Reality-Star Kim Kardashian und Popsängerin Rihanna - setzten sich für sie ein.

Ihre Unterstützer beschrieben Brown als traumatisiertes Opfer. Sie war von zu Hause weggelaufen und befand sich unter der Kontrolle eines gewalttätigen Zuhälters. Im Alter von 16 Jahren erschoss sie in der Stadt Nashville einen Freier, der früher Scharfschütze bei der Armee war. Er soll ihr in seiner Wohnung seine Waffen gezeigt und dann brutal zwischen die Beine gegriffen haben. Sie habe um ihr Leben gefürchtet, sagte Brown damals aus.

Eine Jury verurteilte die junge Frau wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe mit der Auflage, dass sie frühestens nach 51 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden dürfe. Sie hätte folglich mindestens bis zum Jahr 2055 hinter Gittern bleiben müssen.

Im vergangenen Januar begnadigte der Gouverneur von Tennessee, Bill Haslam, die Frau aber. Zur Begründung erklärte er, die Strafe für Brown sei «zu harsch» gewesen. Ausserdem habe sie in der Haft grosse Anstrengungen unternommen, um «ihr Leben neu zu gestalten». Brown machte im Gefängnis ihren Schulabschluss und bereitete sich auf ihren College-Abschluss vor.

In den folgenden Monaten wurde Brown auf ihre Freilassung vorbereitet. Sie muss sich Medienberichten zufolge während ihrer zehnjährigen Bewährungszeit regelmässig beraten lassen, arbeiten oder studieren, und 50 Stunden Sozialdienst leisten.

veröffentlicht: 8. August 2019 01:57
aktualisiert: 8. August 2019 06:30
Quelle: SDA

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