Die Corona-Fallzahlen steigen in vielen europäischen Ländern stark an – auch in der Schweiz. Hierzulande hat der Bundesrat noch keine neuen Massnahmen beschlossen. Bei unseren Nachbarn Deutschland und Österreich gelten hingegen wieder strengere Regeln.
Teil-Lockdown in Österreich
Als erstes Land Westeuropas ist Österreich seit heute Montag erneut in einem Teil-Lockdown. Dieser gilt mindestens zehn Tage – und kann um weitere zehn Tage verlängert werden. Die landesweiten Restriktionen gelten für alle, egal ob geimpft oder nicht. Für Ungeimpfte sollen die Beschränkungen auch nach dem Ende des allgemeinen Lockdowns bestehen bleiben.
Geöffnet haben aktuell nur noch Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Lebensmittelläden oder Apotheken. Die Gastronomie kann auf Lieferung und Takeaway ausweichen. Die Schulen bleiben zwar offen, jedoch können die Eltern selbst entscheiden, ob sie ihre Sprösslinge in den Unterricht schicken, da gerade bei den Kindern und Jugendlichen die Fallzahlen steigen.
Skifahren ist trotzdem erlaubt
Wer in Österreich aktuell das Haus verlassen will, braucht dafür einen triftigen Grund – dazu gehören auch Spaziergänge und Erholung im Freien. Sogar Skifahren ist mit einem 2-G-Nachweis erlaubt. Möglich macht das eine Änderung des Verordnungsentwurfs, der die Rahmenbedingungen des öffentlichen Lebens in den kommenden drei Wochen regelt. In den Gondeln und Kabinen der Bergbahnen gilt eine Maskenpflicht. Auch andere Outdoor-Sportarten sind erlaubt, solange diese nur gemeinsam mit Angehörigen und ohne Körperkontakt ausgeführt werden. Dies wäre zum Beispiel beim Schlittschuhlaufen möglich.
«2-G-Plus» in Deutschland möglich
Ein flächendeckender Teil-Lockdown oder eine Impfpflicht, wie sie in Österreich ab Februar 2022 gilt, ist in Deutschland gerade kein Thema. Bei den deutschen Nachbarn gilt vielerorts immer noch die 3-G-Regel. Nicht nur in Clubs und Bars, sondern auch im Öffentlichen Verkehr oder in Kleiderläden. Sobald aber die Hospitalisierungen in einem Bundesland steigen, können die Massnahmen verschärft werden. Nämlich dann, wenn mehr als drei von 100'000 Menschen wegen Corona innerhalb der letzten sieben Tagen ins Spital eingewiesen wurden. Ab einem Wert von sechs gilt in einem Bundesland die Regel «2-G-Plus». Dann müssen sich auch Geimpfte und Genesene testen lassen.
Diese Bundesländer haben verschärft
Im Grenzgebiet Baden-Württemberg wurden die Schrauben bereits angezogen. Dort gilt seit letzter Woche Alarmstufe rot. An drei Corona-Hotspots dürfen Ungeimpfte nachts nur noch aus triftigem Grund vor die Wohnungstür und haben keinen Zutritt zu Restaurants, gewissen Läden oder Hotels. Die Regelung betrifft die Orte Schwarzwald-Baar-Kreis, Ostalbkreis und Biberbach.
In Bayern sollen ab Mittwoch für Ungeimpfte strikte Kontaktbeschränkungen gelten. Clubs und Bars müssen ebenfalls für drei Wochen schliessen, Weihnachtsmärkte soll es nicht geben. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen wird die Publikumszahl deutlich begrenzt.
Darüber hinaus gilt fast flächendeckend die 2-G-Regel – mit Ausnahme des Handels. Dort gibt es aber eine Obergrenze von einer Person je zehn Quadratmeter Fläche.
Wegen hoher Infektionszahlen schliesst auch das Bundesland Sachsen seine Freizeiteinrichtungen, Bars und Clubs. In Schleswig-Holstein tritt die 2-G-Regel in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten in Kraft. Damit können diese nur noch von Geimpften oder Genesenen besucht werden.
Kontakte einschränken in Liechtenstein
Ob es auch im benachbarten Liechtenstein bald neue Massnahem gibt, ist noch offen. Im Fürstentum spitzt sich die Corona-Situation ebenfalls zu – am Montag wurden 70 zusätzliche Fälle gemeldet, der höchste Wert seit Ausbruch der Pandemie.
Die Regierung prüft derzeit neue Massnahmen, konkrete Entscheide seien aber noch nicht gefallen, hiess es am Freitag an einer Medienkonferenz. Man halte sich weiterhin an die Schweiz. Die Regierung empfiehlt aber vermehrt Masken zu tragen, Sozialkontakte einzuschränken und wo möglich wieder auf Homeoffice umzustellen. Die Bevölkerung habe es selbst in der Hand, ob sie dieses Jahr ein normales Weihnachtsfest feiern kann, hiess es weiter.
Nicht-Entscheid könnte taktisch sein
In der Schweiz wartet der Bundesrat noch zu. Wie Gesundheitsminister Alain Berset am Donnerstag an einer Medienkonferenz sagte, sei die Lage zwar ungemütlich, es seien aber trotz steigender Corona-Fallzahlen und Spitaleintritte derzeit keine zusätzlichen Massnahmen notwendig. Dies könnte auch taktische Gründe haben. Am 28. November stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über das Covid-19-Gesetz ab – vorher sind vom Bundesrat wohl kaum grosse Entscheidungen zu erwarten.