Deutschland

3-G-Regel im ÖV: Das musst du wissen

· Online seit 24.11.2021, 19:20 Uhr
In Deutschland gilt ab heute Mittwoch die 3-G-Regel in Bus und Bahn. Fahrgäste müssen ein Covid-Zertifikat bei sich haben. Doch wie wird das geprüft? Gibt es Strafen? Und wie sieht es für Schweizer Züge in Deutschland aus?
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Künftig darf man in Deutschland nur noch genesen, geimpft oder mit einem negativen Test in Bus, Bahn oder Flugzeug steigen. Die angehende Ampel-Regierung will die vierte Corona-Welle mittels Infektionsschutzgesetz brechen – aber ohne bundesweiten Lockdown oder allgemeine Impfpflicht. Die 3-G-Regel soll es also richten: Sie gilt sowohl im Nah- als auch Fernverkehr, in Bussen und auch private Anbieter wie Flixbus und S- und U-Bahn müssen sich an die Regel halten. Taxis und Schulbusse sind derzeit ausgenommen. Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Test.

Stichprobenartige Kontrollen

Die Beförderer – also zum Beispiel die Deutsche Bahn – führen die Kontrollen zur Überwachung selbst durch. Wie sie diese Kontrollen gestalten, ist ihnen überlassen. So können sie den 3-G-Nachweis zusammen mit dem Billett kontrollieren. Wie «Die Zeit» schreibt, schrecken die Unternehmen wegen des Aufwands und zum Schutz des Personals vor einer flächendeckenden Kontrolle zurück. «Flixbus» etwa kündigte bereits strichprobenartige Kontrollen an.

Auch die Deutsche Bahn kontrolliert nur stichprobenartig. So seien in den ersten Tagen Kontrollen auf 400 Verbindungen geplant. Sollte ein Fahrgast keinen Nachweis bei sich haben, wird dieser gebeten, bei der nächsten Haltestelle auszusteigen, wie es auf der Webseite heisst. Wenn sich ein Fahrgast weigert, den Nachweis zu zeigen, kann die Bahn die Bundespolizei dazu holen.

Mehrere 1000 Euro Bussgeld

Wer gegen die 3-G-Regel verstösst, begeht laut Gesetz eine Ordnungswidrigkeit. Jedes Bundesland kann selber festlegen, wie viel das kostet. Ein Verstoss gegen die Maskenpflicht etwa kostet in München 150 Euro. Die Höhe der Bussgelder bei 3-G-Verstössen ist noch nicht bekannt. «Wer ohne gültigen Nachweis angetroffen wird, muss mit einer Strafe von bis zu mehreren 1000 Euro Bussgeld rechnen», teilt die Bundesregierung mit.

Wer mit dem Eurocity aus der Schweiz in Richtung München oder mit dem Thurbo nach Konstanz fährt, ist ebenfalls verpflichtet, bei der Einreise in Deutschland einen negativen Covid-19-Test, einen Genesungsnachweis oder einen Nachweis einer vollständigen Impfung mitzuführen. Weiterhin gilt, wer mit dem Auto über die Grenze fährt und weniger als 24 Stunden Aufenthalt in Deutschland hat, ist von der 3-G-Regel ausgenommen. 

veröffentlicht: 24. November 2021 19:20
aktualisiert: 24. November 2021 19:20
Quelle: FM1Today

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