Coronavirus

An welche Schutzkonzepte muss man sich noch halten?

25.06.2020, 16:02 Uhr
· Online seit 25.06.2020, 14:56 Uhr
Nach langer Zeit im Corona-Ausnahmezustand kehrt langsam wieder Normalität ein. Doch die Schutzkonzepte sind noch immer in Kraft. Was genau gilt und was nicht, erklärt ein Experte des Kantons St.Gallen.
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Um das gesellschaftliche Leben in der Schweiz wieder zu gewährleisten, müssen öffentliche Betriebe, Schulen, Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte umsetzen. Je stärker die Schutzmassnahmen, welche vom Bundesrat verordnet wurden, gelockert werden, desto mehr steht die Frage im Raum, wie es mit den Schutzkonzepten weitergeht. Ueli Nef, Leiter des Rechtsdiensts des St.Galler Gesundheitsdepartements, gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Was hat sich an den Schutzkonzepten seit den Lockerungen der Massnahmen geändert?

Aufgrund der Lockerungen der Massnahmen bewegen sich wieder mehr Menschen im öffentlichen Raum. Auch wenn sich die Fallzahlen aktuell auf einem tiefen Niveau halten, zeigen die Erfahrungen im Ausland, dass ein punktuelles Aufflammen von Ansteckungen in naher Zukunft auch in der Schweiz möglich ist.

An den Schutzkonzepten hat sich grundsätzlich aber nichts geändert. Die einzige allgemeingültige Lockerung ist die Verringerung des Mindestabstands von zwei auf eineinhalb Meter. Wenn die 1,5 Meter Abstand nicht eingehalten werden können, müssen Abschrankungen eingebaut werden. Ist dies nicht möglich, gilt die Maskenpflicht. Sollten all diese Punkte nicht umsetzbar sein, müssen die Personendaten aufgenommen werden, um via Contact-Tracing die Ansteckungsketten zurückzuverfolgen.

Quelle: CH Media Video Unit

Gibt es noch branchenspezifische Schutzkonzepte?

Nein. Die Vorgaben der Schutzkonzepte für Betriebe, Einrichtungen, Schulen und Veranstaltungen sind neu vereinheitlicht und durch die Verordnung geregelt. Das Schutzkonzept im Anhang der bundesrätlichen Verordnung gilt als Basis. Dieses ist das Muster-Schutzkonzept, an welches sich alle Branchen halten müssen.

Gibt es immer noch Bussen, wenn man sich nicht an die Schutzkonzepte hält?

Die Schutzkonzepte sind verpflichtend und keine Empfehlung. Wenn sie – dort wo nötig – nicht umgesetzt werden, gibt es eine Busse. Wenn beispielsweise im Schutzkonzept der Coiffeur-Geschäfte steht, dass es eine Maskenpflicht gibt, diese aber nicht eingehalten wird, kann gebüsst werden.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Schutzkonzepte?

Die politischen Gemeinden sind für die Kontrollen der Schutzkonzepte im Gastrobereich und von Veranstaltungen zuständig. Das Gesundheitsdepartement kontrolliert Gesundheitseinrichtungen wie Spitäler oder Arztpraxen. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist für alle anderen öffentlichen Betriebe zuständig.

Gibt es auch Bereiche, wo kein Schutzkonzept notwendig ist?

Bei privaten Veranstaltungen, also Familienanlässen, welche nicht öffentlich zugänglich sind, und die teilnehmenden Personen den Veranstaltern bekannt sind, braucht es kein Schutzkonzept. Wichtig ist, dass aber auch dort die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Sobald für eine Veranstaltung beispielsweise Tickets verkauft werden, gilt der Event nicht mehr als privat und es braucht ein Schutzkonzept.

Wie hoch kann eine Busse ausfallen?

Die maximale Höhe einer Busse bei Verstössen gegen die Schutzkonzepte liegt bei 5000 Franken. Im Einzelfall wird beurteilt, wie schwer der Verstoss ist, ob er erstmalig vorkommt und wie hoch das Verschulden ist. Das ist die Aufgabe des Strafrichters.

Wie lange behalten die Schutzkonzepte ihre Gültigkeit?

Die Schutzkonzepte sind unbefristet gültig. Mittlerweile gibt es detaillierte Vorgaben im Anhang der bundesrätlichen Verordnung. Der Bundesrat wird die epidemiologische Lage weiter verfolgen und die Verordnung entsprechend der Situation anpassen.

(abl/dab)

veröffentlicht: 25. Juni 2020 14:56
aktualisiert: 25. Juni 2020 16:02
Quelle: FM1Today

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