Corona an Schulen

Diese Quarantäne-Regeln gelten für Kinder, Lehrpersonen und Eltern

27.10.2020, 06:01 Uhr
· Online seit 27.10.2020, 05:42 Uhr
An wenigen Orten treffen aktuell so viele Leute aufeinander wie in Schulen. Kommt es dort zu einem Corona-Fall, kann es sein, dass eine ganze Klasse in Quarantäne muss. Bei dieser Entscheidung spielt eine entscheidende Rolle, wer infiziert ist.
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Immer wieder werden Fälle bekannt, wo ganze Schulklassen in die zehntätige Quarantäne geschickt werden. So mussten beispielsweise im September in der Stadt St.Gallen zehn Lehrkräfte und vier Klassen in Quarantäne. Doch wie wird eigentlich entschieden, ob Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen oder gar Elternteile zu Hause bleiben müssen? Hier eine Übersicht.

Wer infiziert ist, bleibt zu Hause

Kinder, Jugendliche und Schulmitarbeitende müssen bei Corona-Symptomen zu Hause bleiben. Dies geht aus dem Merkblatt der St.Galler Gesundheits- und Bildungsdepartemente hervor. Grundsätzlich sollten sich all jene testen lassen, bei Kindern unter zwölf Jahren mit leichten Symptomen muss aber nicht in jedem Fall getestet werden.

Was passiert, wenn ein Kind infiziert ist?

Wenn sich ein Kind oder Jugendlicher mit Corona ansteckt, müssen alle Personen, welche im selben Haushalt wohnen, unter Quarantäne gesetzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es Erwachsene oder Kinder sind. Allerdings müssen Mitschülerinnen und Mitschüler sowie Lehrpersonen nicht unter Quarantäne gestellt werden. Werden zwei oder mehr Kinder derselben Klasse innert weniger als zehn Tagen positiv getestet, entscheidet das Kantonsarztamt, ob für die Kinder und die Lehrpersonen eine Quarantäne angeordnet wird.

Was passiert, wenn eine Lehrperson infiziert ist?

Anders sieht es aus, wenn eine Lehrperson infiziert wird. Alle Erwachsenen und Kinder, welche engen Kontakt zu der infizierten Person hatten, müssen zu Hause bleiben. Dazu gehören auch die unterrichteten Klassen. Ausgenommen von der Quarantäne sind jene, welche keinen engen Kontakt, also nicht weniger als 1,5 Meter Abstand und nicht länger als 15 Minuten, zu der Person hatten. «Jeder Fall wird individuell durch das Kantonsarztamt beurteilt», heisst es im Merkblatt.

Was passiert, wenn Eltern oder Partner infiziert sind?

Wenn sich andere Personen, welche mit einem Kind oder einer Lehrperson im gleichen Haushalt wohnen, infizieren, begibt sich der gesamte Haushalt in Quarantäne. Weitere Personen aus der Schule müssen nicht in Quarantäne.

«Kinder spielen in der Übertragung keine wesentliche Rolle»

Der Grund für die Unterschiede in den Quarantäne-Regelungen für Kinder und Erwachsene dürfte in der jeweils unterschiedlichen Ansteckungsgefahr liegen. Gemäss dem Bundesamt für Gesundheit «spielen Kinder in der Übertragung der Krankheit keine wesentliche Rolle». Kinder würden nach wie vor weniger an Corona erkranken und leichtere Symptome zeigen. Ausserdem würden sie das Virus seltener weitergeben. «Studien zeigen, dass Kinder viel häufiger von Erwachsenen angesteckt werden als umgekehrt. In den Familien erkranken die Erwachsenen in den meisten Fällen vor den Kindern», schreibt das BAG.

(dab)

veröffentlicht: 27. Oktober 2020 05:42
aktualisiert: 27. Oktober 2020 06:01
Quelle: FM1Today

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