An Oberstufe und Mittelschulen

Kantone St.Gallen und Thurgau führen erneut Maskenpflicht an Schulen ein

09.09.2021, 14:52 Uhr
· Online seit 09.09.2021, 10:00 Uhr
Die Maskenpflicht gilt in den Kantonen St.Gallen und Thurgau ab kommendem Montag bis mindestens zwei Wochen nach den Herbstferien. Die Massnahme gilt für Kinder und Jugendliche sowie Lehrpersonen der Oberstufe und der Sekundarstufe II (Mittel- und Berufsschulen). Ausgenommen ist die Primarstufe.
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Die Wiedereinführung der Maskenpflicht ist eine Reaktion auf die gestiegenen Infektionszahlen, insbesondere auch an Schulen. Mit der Maskenpflicht soll die jetzige Situation entschärft und die Herausforderungen der Rückkehrer nach den Herbstferien aufgefangen werden, teilen die beiden Kantone mit.

Keine Quarantäne für betroffene Klassen

Das Tragen der Maske sei wirkungsvoll, so die Einschätzung des Kantons St.Gallen. Es dämme die Ausbreitung des Virus tendenziell ein. Klassen mit Maske müssten zudem nicht mehr in Quarantäne gesetzt werden, selbst wenn mehrere Schülerinnen und Schüler oder die Lehrperson erkranken. In diesen Fällen sei davon auszugehen, dass die Ansteckung ausserhalb der Schule stattgefunden habe.

Maskenpflicht für Primarstufe unverhältnismässig

Als nicht verhältnismässig wird ein Maskenobligatorium für Kinder der Primarschule taxiert. Abgesehen von ohnehin milden Verläufen bei Kindern in diesem Alter sei zu beachten, dass sich diese Kinder aus anatomischen Gründen gegenseitig kaum anstecken würden. Allerdings gilt die Maskenpflicht für Lehrpersonen in der Primarschule und im Kindergarten.

Der Kanton St.Gallen weist darauf hin, dass sich die Maskentragepflicht in früheren Phasen der Pandemie bewährt habe und aus medizinischer Sicht zumutbar sei – auch wenn nachvollziehbar sei, dass es für die Schülerinnen und Schüler unangenehm ist.

Erneuter Impf-Appell

Zudem betont der Kanton St.Gallen in der Mitteilung erneut die Wichtigkeit der Impfung: «Den besten Schutz für alle Beteiligten bietet die Impfung. Diese ist nachhaltig und verbessert die Ausgangslage für Herbst und Winter massgeblich. Die Impfung ist niederschwellig für Jugendliche ab 12 Jahren erhältlich. Sind sie und vor allem auch alle Lehrpersonen geimpft, sind auch die jüngeren Kinder gut geschützt", so die Botschaft.

Maskenpflicht auch im Thurgau

Auch der Kanton Thurgau führt ab kommendem Montag eine Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler ab Sekundarstufe I ein. Die Pflicht ist befristet und gilt bis am 5. November. Die Maskentragepflicht gilt in allen Innenräumen. In Unterrichtsräumen, in denen der Abstand von 1.5 Metern eingehalten und die gut belüftet werden können, kann auf das Tragen der Hygienemaske verzichtet werden. Der Sportunterricht kann ebenfalls ohne Hygienemasken stattfinden.

Zudem hat die Task-Force Schule beim Thurgauer Regierungsrat eine Prüfung des präventiv-repetitiven Testens nach den Herbstferien beantragt. Wenn ein praxistaugliches Konzept erstellt werden kann, sollen nach den Herbstferien im Rahmen einer angepassten Teststrategie regelmässige Spucktests an den Schulen umgesetzt werden, so der Kanton Thurgau.

(red.)

veröffentlicht: 9. September 2021 10:00
aktualisiert: 9. September 2021 14:52
Quelle: FM1Today

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