Zusatzversicherungen

Krankenkassen zurückhaltend bei Aufnahme von Corona-Patienten

· Online seit 09.01.2021, 15:53 Uhr
Über Spätfolgen nach einer Ansteckung mit dem Coronavirus ist heute nur wenig bekannt. Verschiedene Krankenkassen zeigen sich bei der Aufnahme von ehemaligen Covid-Patienten bereits jetzt zurückhaltend.
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Wer sich mit dem Coronavirus ansteckt und wieder gesund wird, ist nach heutigem Wissenstand wenigstens für einige Monate immun gegen eine erneute Ansteckung. Trotzdem kann einen der reine Umstand, das Coronavirus gehabt zu haben, noch länger verfolgen.

Verschiedenen Krankenkassen zeigen sich bei der Aufnahme von Corona-Patienten in ihre Zusatzversicherungen zurückhaltend, wie der Tages-Anzeiger berichtet. Einige wollen es ganz genau wissen.

Schwere Verläufe und Spätfolgen

Die Helsana etwa prüft bei Covid-Patienten die Dauer der Behandlung und den Schweregrad des Verlaufs. Insbesondere Patienten, die noch in Behandlung sind und Folgeerkrankungen haben, können abgelehnt werden.

Auch Concordia und CSS tätigen bei angegebener Corona-Erkrankung weitere Abklärungen, fordern Patientenakten und Arztberichte ein und entscheiden aufgrund des Gesamtbilds – so wie bei anderen schweren Erkrankungen.

Trotz Zurückhaltung: Eine generelle Ablehnung von Corona-Patienten für die Zusatzversicherung lässt sich in der Schweiz nicht feststellen.

Die Zurückhaltung einzelner Krankenkassen lässt sich auf die dünne Datenlage zurückführen, wie Felix Schneuwly, Krankenkassenexperte bei Comparis, gegenüber FM1Today sagt :«Den Kassen geht es nicht um einzelne Schicksale, sondern um breite statistische Erhebungen. Und die sind momentan noch nicht möglich.»

Aussortieren ist normal

Anders als bei der Grundversicherung dürfen Krankenkassen bei der Zusatzversicherung aufnehmen, wen sie wollen. Die Zusatzversicherung ist dem Versicherungsvertragsrecht (VVG) unterstellt, nicht dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).

Somit haben Krankenversicherer beim Ausgestalten der Verträge mehr Spielraum, sei es bei den versicherten Leistungen oder den versicherten Personen. Deswegen sind auch Ausschlüsse denkbar: Man erhält zwar eine Zusatzversicherung, jedoch sind Behandlungen für Covid-Spätfolgen nicht versichert.

Eine solche Praxis kennt man eher nach anderen schweren Erkrankungen – etwa Krebs oder schwere psychische Leiden. Für breit gestreute Viruserkrankungen ist das eher unüblich.

Jedoch beschwichtigt der Krankenkassen-Experte Schneuwly: «Die Behandlung von Covid und auch von Spätfolgen ist grundsätzlich über die Grundversicherung abgedeckt.» Möglicherweise müsste man sich in einem solchen Fall mit der allgemeinen Abteilung zufrieden geben.

Über fehlende statistische Erhebungen dürften die Krankenkassen in Zukunft kaum mehr klagen können. Ein Ereignis dieser Grössenordnung wird bis ins Detail durchleuchtet werden.

(thc)

veröffentlicht: 9. Januar 2021 15:53
aktualisiert: 9. Januar 2021 15:53
Quelle: FM1Today

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