Bundesrat informiert

Stadien dürfen zu zwei Drittel gefüllt werden ++ Alkohol darf verkauft werden

02.09.2020, 16:08 Uhr
· Online seit 02.09.2020, 14:44 Uhr
Sportfans und Musikfans können etwas aufatmen. Sie dürfen wieder in Scharen in Stadien und Konzerthallen pilgern. Ab dem 1. Oktober fällt die Obergrenze von 1000 Personen für Veranstaltungen. Allerdings gelten strenge Regeln.
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In Stadien dürfen nur Sitzplätze angeboten werden. Bei Aussenveranstaltungen wie Fussballspielen dürfen zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt auch in Innenräumen wie etwa Eishockeystadien. Wie stark ein Stadion im Einzelfall belegt werden darf, entscheiden die Bewilligungsbehörden. In den Stadien gilt eine Masken- und Sitzplatzpflicht.

Gästefans dürfen nicht rein, Bier darf verkauft werden

Keinen Einlass finden Gästefans. Die Kantone können bei Freiluftveranstaltungen wie etwa Ski-, Langlauf- oder Radrennen sowie Dorffesten im freien Gelände ausnahmsweise Stehplätze bewilligen.

Wer Fussball mit Bier verbindet, wird ebenfalls enttäuscht. Der Bundesrat will den Alkoholausschank einschränken. «Der Verkauf und die Konsumation von alkoholischen Getränken sind soweit zu beschränken, dass die Einhaltung des Schutzkonzepts durch die Zuschauerinnen und Zuschauer nicht gefährdet wird», heisst es in der Mitteilung. Ein generelles Alkoholverbot gibt es aber nicht. Man darf in den Stadien ein Bier mit einer Maske kaufen und es dann im Sitzen trinken.

Kantonen obliegt Bewilligung

Die einheitlichen Bewilligungsanforderungen hatte das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Departementen und den Kantonen ausarbeiten. Sie sollen für alle betroffenen Gesellschaftsbereiche gelten: Sport, Kultur, Religion. Für die Bewilligung der Grossanlässe sind die Kantone zuständig. Sie müssen dabei die epidemiologische Lage berücksichtigen. Brisant: Wird eine Bewilligung widerrufen, hat ein Veranstalter keinen haftungsrechtlichen Anspruch auf Entschädigung durch die öffentliche Hand.

Die Obergrenze von 1000 Personen für Veranstaltungen gilt seit dem 28. Februar. Eigentlich sollte diese Regel Ende August auslaufen. Allerdings entschied der Bundesrat Mitte August, diese um einen Monat zu verlängern.

veröffentlicht: 2. September 2020 14:44
aktualisiert: 2. September 2020 16:08
Quelle: FM1Today

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