«Nein» zu Asylzentrum in Walzenhausen

18.08.2017, 11:12 Uhr
· Online seit 17.08.2017, 11:24 Uhr
Die Baubewilligungskommission von Walzenhausen hat das Gesuch auf Zweckänderung des «Sonneblick» abgelehnt. Damit wird aus dem Gebäude - zumindest vorläufig - kein Asyl-Durchgangszentrum.
Michael Ulmann
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Am 26. September 2016 reichten die Stiftung «Sonneblick» als Eigentümerin und der Kanton als Projektverfasser ein Gesuch bei der Baubewilligungskommission von Walzenhausen ein. Beantragt wurde eine Zweckänderung, um den «Sonneblick» als Asyl-Durchgangszentrum nutzen zu können, und die Bewilligung kleiner baulicher Massnahmen (Sanierung Treppenhaus und Korridor, Einbau Trennwand, Wiederherstellung sanitärer Anlagen).

Erschliessung und Sicherheitskonzept als Knacknuss

Nun, nach fast elf Monaten, hat die Baubewilligungskommission einen Entscheid gefällt. Sie lehnt die Nutzung des «Sonneblicks» als Asyl-Durchgangszentrum ab. Begründet wird dies mit einer nicht ausreichenden Erschliessung der Liegenschaft, die zuletzt als Ferienheim genutzt wurde (Ausweichstellen auf der Zufahrtstrasse), sowie dem Sicherheitskonzept, das noch nicht genüge. Die Zonenkonformität hingegen wird von der Baubewilligungskommission Walzenhausen ausdrücklich bejaht.

Entäuschung bei Kanton und Eigentümerin

Der Kanton bedauert den Entscheid der Baubewilligungskommission Walzenhausen und kann ihn nach einer ersten Einschätzung nicht nachvollziehen. «Wir haben heute Morgen davon erfahren und waren sehr überrascht», sagt Regierungsrat Matthias Weishaupt. Nach eingehender Prüfung wird der Kanton über einen Weiterzug an die nächste Instanz entscheiden. Einen solchen sei sehr wahrscheinlich, betont Weishaupt. Die Rekursfrist beginnt morgen Freitag und dauert 20 Tage.

Auch bei der Eigentümerin der Liegenschaft, der Stiftung «Sonneblick», ist man enttäuscht. Man habe den Entscheid der Baubewilligungskommission mit Überraschung und grossem Bedauern zur Kenntnis genommen, lässt sie ausrichten. Wenig Verständnis habe sie auch für die ihres Erachtens sehr lange Verfahrensdauer.

Die Stiftung werde nun in Absprache mit dem Kanton die Begründung des Ablehnungsentscheides analysieren. Sie betont aber, dass ein allfälliger Rekurs alleinige Sache des Mieters sei.

Unterschriften gesammelt

Gegen das Asylzentrum hat das Komitee «Anwohner Sonneblick» gekämpft, welches auch Unterschriften gesammelt hat. Dessen Mitglieder sind nun froh über den Entscheid. Sie haben sich vom Kanton bei der Lancierung des Projektes überrumpelt und hintergangen gefühlt.

 

Im Frühsommer 2016 gaben die Stiftung als Eigentümerin und der Kanton Appenzell Ausserrhoden bekannt, dass der «Sonneblick» als neues Asyl-Durchgangszentrum genutzt werden soll, und schlossen einen Mietvertrag ab. Weiter vereinbarte der Kanton Appenzell Ausserrhoden mit dem Kanton St.Gallen den gemeinsamen Betrieb des Zentrums. Die Kantone beabsichtigen damit, die erfolgreiche Zusammenarbeit vom Asyl-Durchgangszentrum «Landegg» fortzuführen.
veröffentlicht: 17. August 2017 11:24
aktualisiert: 18. August 2017 11:12
Quelle: red/uli

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