Liechtenstein

10 Fälle mit mutiertem Virus ++ 15 Millionen Franken für Wirtschaft beantragt

· Online seit 22.01.2021, 11:40 Uhr
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein verabschiedet das Massnahmenpaket 4.0 in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus. Wegen des mutierten Coronavirus sollen mehr asymptomatische Personen getestet werden.
Anzeige

«Die Fallzahlen haben sich erfreulich entwickelt», sagt der Liechtensteiner Gesundheitsminister Mauro Pedrazzini am Freitag. Die Inzidenzen seien stark gesunken. Der Schnitt der letzten sieben Tage liegt bei knapp sechs neuen Fällen pro Tag und in den letzten 14 Tagen sind knapp 300 Personen hochgerechnet auf 100'000 Einwohner erkrankt.

Mehr asymptomatische Personen sollen getestet werden

Allerdings bereiten die mutierten Coronaviren dem Land Sorgen. «Wir sehen deutliche Differenzen zur früheren Variante des Coronavirus», sagt Pedrazzini. Zehn Personen sind im Fürstentum bisher an einer mutierten Variante erkrankt, sieben davon sind im Land wohnhaft. Die Ansteckungsgefahr sei deutlich höher. Auch Kontakte von Kontaktpersonen waren teilweise symptomlos positiv. Darum sollen nun mehr asymptomatische Personen getestet werden, um ein möglichst geringes Wachstum zu ermöglichen.

Härtefall-Zuschuss wird ausgeweitet

Angesichts der fortdauernden Ungewissheiten bezüglich der weiteren Entwicklung und der wirtschaftlichen Lage soll im Rahmen des Massnahmenpakets 4.0 der Härtefall-Zuschuss für besonders betroffene Branchen, welcher für das vierte Quartal 2020 und das erste Quartal 2021 eingeführt wurde, auf das zweite Quartal 2021 ausgeweitet werden. Für die Finanzierung dieser zusätzlichen Massnahmen beantragt die Regierung beim Landtag einen Nachtragskredit in der Höhe von 15 Millionen Franken.

Neben den finanziellen Hilfen des Landes stellen auch die Gemeinden im Rahmen von Einzelfallprüfungen Unterstützungsgelder für Betriebe zur Verfügung, die aufgrund ihrer Unternehmenssituation von den Unterstützungsleistungen des Landes nicht oder nur teilweise profitieren können.

Neben der Verabschiedung des Massnahmenpakets 4.0 hat die Regierung zudem eine Erweiterung der Anspruchsberechtigung auf das Covid-19-Taggeld für besonders gefährdete Arbeitnehmer beschlossen. Die Anspruchsberechtigung besteht rückwirkend ab dem 18. Januar 2021.

(red./pd)

veröffentlicht: 22. Januar 2021 11:40
aktualisiert: 22. Januar 2021 11:40
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige