Älteren Herren für Geld Liebesbeziehungen versprochen

19.11.2015, 15:15 Uhr
· Online seit 19.11.2015, 15:13 Uhr
Hat eine heute 65-jährige Frau Liebesbeziehungen vorgetäuscht, um zwei ältere Männer zu Geldübergaben im Umfang von 270'000 Franken zu bewegen? Diese Frage hat am Donnerstag das Kantonsgericht St.Gallen beschäftigt. Die Rentnerin aus Deutschland bestreitet die Vorwürfe.
Christoph Fust
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Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verurteilte die Beschuldigte am 4. September 2014 wegen mehrfachen Betrugs zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Dies im Zusatz zu einem Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau. Zwei Monate erklärte die Vorinstanz als vollziehbar, für die restlichen 16 Monate setzte sie eine Probezeit von vier Jahren fest.

Dieses Urteil akzeptierte die Frau nicht und zog es ans Kantonsgericht St.Gallen weiter. Sie verlangte einen vollumfänglichen Freispruch. Die beiden Privatkläger bezeichnete sie als Lügner. Sie könne nur vermuten, weshalb sie behaupteten, sie habe ihnen grosse Geldsummen abgeknöpft. Vermutlich hätten sie aus Rache gehandelt, weil sie auf ihr Werben um sie nicht eingegangen sei.

Die Beschuldigte bestritt nicht, dass sie Geld gebraucht hatte, um Schulden zu bezahlen. Dieses habe sie aber von ihrem späteren Ehemann erhalten, den sie 2011 geheiratet habe. Lange Zeit habe sie dies verschwiegen, um ihn zu schützen. Seine Töchter hätten ihm das Leben schwer gemacht. Sie hätten behauptet, sie sei mit ihm eine Scheinehe eingegangen, um an sein Geld zu kommen.

Ehemann als Zeuge

Das Kantonsgericht hatte den 80-jährigen Ehemann als Zeuge vorgeladen. Seine Befragung war jedoch aufgrund einer leichten Demenzerkrankung schwierig. Er bejahte mehrmals, dass er seiner Frau noch vor der Heirat Geld zur Bezahlung ihrer Schulden gegeben habe. Von Geldübergaben andere Männer wisse er nichts. Seine Frau habe gesagt, dass sei eine Lüge und er glaube ihr.

Der Verteidiger machte geltend, die ganze Angelegenheit sei kein Fall für die Straf-, sondern höchstens für die Zivilkammer. Es gebe keine Beweise dafür, dass die beiden Herren der Frau tatsächlich hohe Bargeldsummen übergeben hätten. Belegt sei nur, dass sie eine Brille und Schuhe als Geschenke erhalten habe.

Höhere Strafe verlangt

Die Staatsanwaltschaft verlangte eine Erhöhung des vollziehbaren Teils der Freiheitsstrafe (ein Jahr bedingt, sechs Monate vollziehbar). Die Aussagen der beiden Privatkläger seien glaubwürdig. Der eine sei nach seiner Scheidung in ein Loch gefallen. Erst zu spät sei ihm bewusst geworden, dass er mit der Übergabe der Bargeldsummen einen Fehler gemacht habe.

Seinem Neffen habe er erzählt, er habe eine längere Beziehung mit der Beschuldigten geglaubt. Die Frau habe ihm gesagt, sie brauche das Geld zur Abzahlung einer Hypothekarschuld. Als Gegenleistung sei ihm versprochen worden, er könne später mit ihr in dem Haus wohnen. Das Urteil wird anfangs nächster Woche erwartet.

veröffentlicht: 19. November 2015 15:13
aktualisiert: 19. November 2015 15:15
Quelle: sda

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